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Workaround: Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung bei Anschaffung bis 31.12.2027

Mit dem Gesetz des steuerlichen Investitionssofortprogramms wurde die Möglichkeit der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erneut befristet eingeführt. Wie du das in sevdesk abbilden kannst, zeigen wir dir hier.

Vor über 2 Wochen aktualisiert

Dieser Hilfeartikel bezieht sich auf beide Softwareversionen. Aus Vereinfachung wurde der Hilfeartikel auf Grundlage der Version 2 erstellt. Daher können die Abbildungen zur Version 1 abweichen.

Informationen zu beiden Softwareversionen


Hinweis:

Dies ist ein Workaround, damit deine Abschreibungswerte korrekt in sevdesk erfasst werden können. Bitte beachte, dass dein Anlageverzeichnis nicht mit den tatsächlichen Werten übereinstimmt. Solltest du einen Steuerberater haben, wende dich bitte an diesen.

Allgemein

Durch das steuerliche Investitionssofortprogramm 2025 wurde die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder eingeführt. Das Wirtschaftsgut muss nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt sein. Die Abschreibung wird mit dem 3-fachen (maximal 30 %) des linearen Abschreibungssatzes berechnet.

Wie sieht die Berechnung der degressiven Abschreibung aus?

Zuerst musst du folgende Werte bestimmen:

  • degressiven Abschreibungssatz

  • Anschaffungskosten

  • Nutzungsdauer

Den degressiven Abschreibungssatz leitest du vom linearen Abschreibungssatz ab:

Linearer Abschreibungssatz = 100 % / Nutzungsdauer in Jahren

Beispiel: Nutzungsdauer 5 Jahre: 100 % / 5 = 20 % pro Jahr

Da der degressive Abschreibungssatz dem 3-fachen entspricht, rechnet man diesen mal 3 – in unserem Beispiel bedeutet das 20 % x 3 = 60 %.

Hinweis:

Da der Maximalabschreibungssatz bei 30 % liegt, werden die darüber errechneten Prozentsätze gekappt.

Anhand eines Beispiels zeigen wir die Berechnung der degressiven Abschreibungsbeträge. Diese benötigen wir als Grundlage für deine Buchungen in sevdesk. In unserem Beispiel hast du eine Siebträgermaschine über 6.000€ netto im März 2026 gekauft, die über 5 Jahre abgeschrieben werden muss.

Anschaffungskosten

Abschreibungsdauer

Abschreibungssatz

6.000 €

5 Jahre

30 %

Anschaffungskosten 2026

6.000€

Abschreibungssatz x Anschaffungskosten

Ergebnis / 12 x anteilige Monate 2026 = Abschreibung 2026

30 % x 6.000 € = 1.800 €

für 10 Monate = 1.800 € / 12 x 10

= 1.500€

Buchwert am 31.12.2026

6.000 – 1.500 = 4.500 €

Abschreibung 2027

4.500 € × 30 % = 1.350 €

Buchwert am 31.12.2027

4.500 – 1.350 = 3.150 €

Abschreibung 2028

3.150€ × 30 % = 945 €

Hinweis:

Die Berechnung ist ein vereinfachtes Beispiel und ist nicht vollständig.

Gibt es eine Wahl zwischen linearer und degressiver Abschreibung?

Ja - generell kannst du entscheiden, ob du dein Wirtschaftsgut linear oder degressiv abschreibst. Allerdings musst du darauf achten, dass ein nachträglicher Wechsel:

  • von linear zu degressiv nicht möglich ist.

  • von degressiv zu linear jederzeit möglich ist. Um ein Wirtschaftsgut vollständig abschreiben zu können, muss er sogar (spätestens im letzten Jahr der Nutzungsdauer) zur linearen Abschreibung wechseln.

Tipp:

Am sinnvollsten ist es, in dem Jahr zur linearen Abschreibung zu wechseln, in dem die lineare Abschreibung vorteilhafter, also der Abschreibungsbetrag der linearen höher als der der degressiven ist.

1. Degressive Abschreibungswerte in sevdesk erfassen

In sevdesk ist es nur möglich, eine lineare Abschreibung automatisch zu erfassen. Dennoch können die Abschreibungswerte jährlich korrigiert werden, so dass deine Gewinnermittlung die richtigen Werte anzeigt.

Zuerst erfasst du daher wie gewohnt dein Wirtschaftsgut in sevdesk. Wie du dies korrekt erfassen kannst, findest du hier. Sobald der Beleg fertiggestellt ist, findest du unter Anlagen die entsprechenden linearen Abschreibungswerte:

Entnommen aus unserem Rechenbeispiel oben sind die degressiven Abschreibungswerte aus den ersten drei Jahren wie folgt:

Abschreibungs-jahr

Abschreibungs-betrag

degressiv

Abschreibungs-betrag linear

Korrektur-buchung

(linearer - degressiver Abschreibungs-betrag)

2026

1.500 €

1.000 €

500 €

2027

1.350 €

1.200 €

150 €

2028

945 €

1.200 €

-255 €*

*Da der lineare Abschreibungsbetrag im Jahr 2028 höher als der degressive ist, macht hier ein Wechsel der Abschreibungsart Sinn.

Die Differenz zwischen den linearen und den degressiven Abschreibungsbeträgen muss nun als Korrekturbuchung in sevdesk erfasst werden.

1.2. Erfassung der Korrekturbuchungen

Für die Korrekturbuchen benötigst du folgendes Buchungskonto:

SKR03/04

Bezeichnung

4830/6220

Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Fahrzeuge und Gebäude)

Du erfasst für das erste Abschreibungsjahr eine neue Ausgabe. Du verwendest das Buchungskonto 4830/6220 (SKR03/04) Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Fahrzeuge und Gebäude), welches du in der Kategorie einträgst.

Alle anderen relevanten Eckdaten in den Pflichtfeldern kannst du wie folgt eintragen:

  • Belegnummer: Wir empfehlen dir, hier eine eindeutige Bezeichnung wie z. B. Korrektur Abschreibung degressiv Jahr oder Ähnliches zu verwenden.

  • Belegdatum: Dieses setzt du am besten auf den letzten Tag (31.12.) des Jahres.

  • Lieferdatum: Du stellst das Lieferdatum auf Lieferzeitraum um und trägst das entsprechende Jahr ein.

  • Lieferant: Als Lieferant kannst du einen Kontakt für deine Anlage anlegen. Wichtig ist hier, den Kontakt zu erstellen und bei jeder Buchung zu verwenden.

  • Umsatzsteuer: Die Abschreibung unterliegt nicht der Umsatzsteuer, daher wird automatisch die 0% eingesetzt.

Hinweis:

Ein Belegbild benötigst du für diesen Vorgang nicht.

Abschließend klickst du auf Fertigstellen.

Hinweis:

Diesen Vorgang wiederholst du für jedes Abschreibungsjahr.

1.3. Korrekturbuchungen als bezahlt markieren

Im Bereich Bank, dann Konten kannst du ein weiteres Zahlungskonto hinzufügen.

Du klickst auf den Button und wählst in folgender Maske Verrechnungskonto aus.

Als Kontoname kannst du beispielsweise Sonderabschreibung oder Degressive Abschreibung eintragen. Du kannst das nächste freie Buchungskonto für dein Verrechnungskonto verwenden. Abschließend klickst du auf Konto hinzufügen.

Tipp:

Du kannst auch das Basiskonto (sofern dies ungebucht ist) verwenden und über die Einstellungen den Namen ändern.

Als Nächstes gehst du in sevdesk auf deinen angelegten Korrekturbeleg und klickst auf Als bezahlt markieren. In folgender Maske wählst du das Verrechnungskonto Degressive Abschreibung aus.

Hinweis:

Setze das Häkchen bei Bezahldatum entspricht Belegdatum, damit die Abschreibung in den richtigen Zeitraum deiner EÜR einläuft.

3. Wechsel von degressiver zu linearer Abschreibung

Bei Wirtschaftsgütern, bei denen der Unternehmer die degressive Abschreibung wählt, ist es sinnvoll, in dem Jahr zur linearen Abschreibung zu wechseln, in dem die lineare Abschreibung den Betrag der degressiven übersteigt.

Worauf muss man dann achten?

Die bisher errechneten linearen Abschreibungsbeträge, ausgehend von den Anschaffungskonten, darfst du nicht als Grundlage verwenden. Um die neuen Werte der linearen Abschreibung zu ermitteln, benötigst du den letzten Buchwert und teilst diesen durch die verbleibende Restlaufzeit.

Wenn wir wieder unser Beispiel aus dem Punkt Allgemein betrachten, liegt der letzte Buchwert zum 31.12.2027 bei 3.150 €. Um die restliche Nutzungsdauer zu ermitteln, benötigen wir zunächst die komplette Nutzungsdauer unseres Beispiels in Monaten. Das Wirtschaftsgut wurde in unserem Beispiel am 03.03. gekauft - der Monat März wird vollständig bei der Berechnung berücksichtigt.

Nutzungsdauer in Jahren

Nutzungsdauer in Monaten

5 Jahre

60 Monate

Nutzungsdauer bis 31.12.2027

Verbleibende Nutzungsdauer

22 Monate

38 Monate

Abschreibungswerte

linearer Abschreibungswert

letzter Buchwert * 12 / verbleibende Nutzungsdauer =

Abschreibungswert 2028

3.150 * 12 / 38

995 €

Abschreibungswert 2029

994 €*

Abschreibungswert 2030

995 €

Abschreibungswert 2031 (anteilig)

166 €

*Aufgrund der Rundung der Dezimalstellen wird in einem Jahr der Betrag angepasst.

Die neuen linearen Abschreibungswerte musst du wie unter 1. beschrieben erfassen.

Bitte beachte, dass in diesem Fall die neuen linearen Abschreibungsbeträge geringer sind als die ursprünglich von sevdesk berechneten Beträge aus dem System. Das bedeutet, du musst einen Einnahmebeleg über die Differenz erstellen anstatt eine Ausgabe.

Hinweis:

Dies ist ein Beispiel zur Veranschaulichung der Berechnung einer möglichen degressiven Abschreibung. Da nicht vorgeschrieben ist, wann man von der degressiven zur linearen Abschreibung wechselt, ist dies nur eine Variante.

Bitte bespreche den Vorgang mit deinem Steuerberater. Wir können dich nicht individuell bei der Berechnung deiner degressiven Abschreibung unterstützen.

4. Abschreibung in der Gewinnermittlung

  • Einnahme-Überschuss-Rechnung:

    Die Korrekturbelege findest du in deiner EÜR unter Absetzung für Abnutzung (AfA) und AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (Übertrag aus Zeile 62 der Anlage AVEÜR) in der Zeile 33.

  • Gewinn- und Verlustrechnung:

    In der GuV findest du diese unter Abschreibungen und a) Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen.

Hinweis:

In sevdesk werden die linearen Abschreibungsbeträge monatlich erfasst. Da wir dir empfehlen, die Korrekturbuchungen jährlich vorzunehmen, sind die Abschreibungsbeträge monatlich nicht korrekt. Bitte betrachte daher die Auswertung jährlich, sodass du den korrekten degressiven Abschreibungswert erkennen kannst.

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