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1. Allgemeines
Als Privatentnahme bezeichnet man finanzielle Mittel, Produkte oder Leistungen, die aus dem Betriebsvermögen zum privaten Gebrauch entnommen werden.
In unserem Lexikon Beitrag kannst du hierzu noch mehr zu diesem Thema nachlesen.
Beispiele von Privatentnahmen:
Geld / Barentnahmen:
- es wird Bargeld aus der Kasse / vom Geschäftskonto entnommen
- eine private Rechnung wird vom Geschäftskonto bezahlt
Sachentnahmen:
- du kaufst 3 Laptops für den Betrieb und einen davon bekommt die Tochter für die
Schule
- du führst einen Einzelhandel und entnimmst täglich das frische Brot für zu Hause
Nutzungsentnahmen:
- du telefonierst auch privat mit dem Geschäftshandy
2. Barentnahme
2.1. Entnahme von Bargeld
In unserem Beispiel hebst du 200,– EUR von deinem Geschäftskonto für private Zwecke ab und gehst dann wie folgt in sevDesk vor:
Neben der Transaktion auf deinem Bankkonto findest du die Optionen.
Über den Pfeil öffnen sich mehrere Optionen zur Auswahl. Wähle Als privat markieren aus und deine Transaktion wird automatisch auf das Buchungskonto Privatentnahmen 1800/2100 (SKR03/SKR04) gebucht.
2.2. Private Kosten werden vom Geschäftskonto bezahlt
Private Kosten der Lebensführung dürfen deinen Gewinn nicht mindern, somit ist die Transaktion auf der Bank eine Privatentnahme.
Auch hier kannst du genau wie bei Punkt 2.1 ganz einfach über die Optionen die Transaktion als privat markieren.
Falls du aber ein Belegbild hochladen willst, um die Privatentnahme besser nachvollziehen zu können, kannst du auch so vorgehen:
Erfasse einen Ausgabebeleg und wähle als Kategorie Privatentnahmen (A) aus. Da du für private Kosten keinen Vorsteuerabzug geltend machen kannst, wird das Feld Umsatzsteuer (B) automatisch auf 0 % gesetzt und die Umsatzsteuerregelung „Nicht Steuerbar (Ausgabe)“ (C) hinterlegt.
Anschließend kannst du diesen Beleg wie gewohnt mit deiner Transaktion auf der Bank verknüpfen.
3. Sachentnahme
In unserem Beispiel hast du Waren als betrieblichen Wareneingang gebucht und entnimmst nun etwas davon für dich privat. Hier spricht man von einer unentgeltlichen Wertabgabe.
Jetzt muss deine Gewinnermittlung korrigiert werden. Du hast einen Aufwand erfasst, der deinen Gewinn mit dem vollen Betrag gemindert hat, obwohl du es privat verbraucht hast.
Da du bei der Erfassung der Eingangsrechnung die Vorsteuer für die Waren gezogen hast, ist diese auf die entnommene Ware zu berichtigen.
3.1 Buchungskonto anlegen
Im ersten Schritt legst du das benötigte Buchungskonto an.
Siehe hierzu auch unseren Hilfeartikel Buchungskonto anlegen an.
Hierbei unterscheiden wir die Mehrwertsteuer mit 7 % und 19 %:
Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren)
7 % USt: SKR03 das Konto 8915 / SKR04 das Konto 4610
Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren)
19 % USt: SKR03 das Konto 8910 / SKR04 das Konto 4620
3.2 Erfassung des Eigenverbrauchs
Im Folgenden siehst du ein Erfassungsbeispiel in sevDesk.
Hierfür legen wir im Bereich Belege eine Einnahme an und verwenden die angelegten Buchungskonten.
3.3 fiktive Zahlung über Verrechnungskonto
Für die fiktive Bezahlung dieser Belege empfehlen wir dir ein Verrechnungskonto für die unentgeltlichen Wertabgaben hinzuzufügen. Das erleichtert dir die Abstimmung und Prüfung der Buchungen.
Siehe hierzu auch unseren Hilfeartikel Verrechnungskonto hinzufügen an.