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1. Reverse Charge EU in Belegen
1.1. Beispiel
In unserem Beispiel haben wir eine Eingangsrechnung von einem Softwareunternehmen aus Irland für die Nutzung ihrer Software erhalten.
Der Beleg ist ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis „Reverse Charge“ ausgestellt. Das Unternehmen hat seinen Firmensitz in Irland. Das Land ist ein Mitgliedsstaat der EU.
1. 2. Umsatzsteuerregel für Ausgabebelege auswählen
Um Reverse-Charge auf deine Ausgabebelege anwenden zu können, musst du die entsprechende Umsatzsteuerregelung auswählen.
Zuerst musst du das Buchungskonto für deinen Geschäftsvorfall auswählen. In unserem Beispiel ist das benötigte Buchungskonto Aufwendungen für Lizenzen, Konzessionen 6837/4964 (SKR03/04) (A).
Danach kannst du die Umsatzsteuerregelung Reverse Charge – Steuerschuld beim Leistungsempfänger auswählen.
Wähle dann in unserem Fall Deutschland Mit Vorsteuerabzug gem. § 13b Abs. 2 UStG (C), da die Ausgabe innerhalb der EU liegt.
1. 3. Reverse Charge EU in der USt VA-Auswertung
Gehe im Hauptmenü unter Auswertungen zu Umsatzsteuer. Hier findest du deinen Beleg unter der folgenden Kategorie:
Die Kombination der Kennziffern 46/47/67 funktioniert nach folgendem Prinzip für die Umsatzsteuervoranmeldung:
Der Netto-Betrag wird auf das Feld 46 gemeldet und die Umsatzsteuer auf das zweite Feld 47. Für die Umkehr der Umsatzsteuer wird der USt-Betrag aus dem zweiten Feld auch in das dritte Feld 67 als Vorsteuer gemeldet.
Der Betrag aus dem zweiten und dem dritten Feld gleichen sich somit wieder aus. Es ergibt sich für die Umsatzsteuer-Voranmeldung daraus eine Zahllast von 0,00 €.