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Kennzahlen der Umsatzsteuervoranmeldung
Kennzahlen der Umsatzsteuervoranmeldung

Hier erklären wir dir den Aufbau der UStVA und die Bedeutung der Kennzahlen

Gestern aktualisiert

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1. Allgemeines zum Formular

Auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums wird jährlich der Vordruck für die Umsatzsteuervoranmeldung und die Ausfüllhilfe veröffentlicht.

Folgendes kannst du im Formular einsehen:

  • Zeilen (A) und

  • Feldnummern bzw. Kennzahlen (B) – im Folgenden kurz Kz. - und wofür diese jeweils stehen.

  • Bemessungsgrundlage (C), also den Nettobetrag aus deiner Rechnung ohne Nachkommastellen, sowie die

  • Steuer (D) mit Nachkommastellen.

Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass die Steuer für manche Feldnummern (B) errechnet werden und für manche die tatsächlich entstandene Umsatzsteuer einzutragen ist. Erkennen kannst du das anhand der Feldnummer für die Steuer. Gibt es keine Feldnummer, dann wird die Steuer berechnet.

Dann gibt es noch Steuerfelder, die grau sind und keinen Eintrag verlangen. Dies ist bei den steuerfreien Umsätzen der Fall, da hier der Steuersatz 0,– EUR ist.

Tipp:

Bei Unsicherheiten, in welche Feldnummer dein Umsatz gehört, sprichst du am besten deinen Steuerberater oder dein Betriebsfinanzamt an.

2. Kennzahlen im Formular

Das Formular beinhaltet viele Felder für Umsätze und jedes Feld steht für eine andere Umsatzart bzw. einen anderen Steuersatz. Deine erstellten Rechnungen an Kunden stellen Umsätze dar.

2.1 Steuerpflichtige Umsätze

Steuerpflichtige Umsätze sind im Formular hier zu finden:

  • Zeile 20, Kz. 81 (A): Umsätze zum Steuersatz von 19 %

  • Zeile 21, Kz. 86 (B): Umsätze zum Steuersatz von 7 %

Hier wird jeweils die dazugehörige Umsatzsteuer auf die Bemessungsgrundlage errechnet.

  • Zeile 22, Kz. 35 (C) und Kz. 36 (D): Umsätze zu anderen Steuersätzen

In diese Feldnummer gehören z. B. die Umsätze zu 16 % und 5 %. Hier wird die Eingabe des dazugehörigen Steuerbetrages in Kz. 36 verlangt, weil das System aufgrund der Mischsteuersätze keinen Steuerbetrag berechnen kann.

2.2 Steuerfreie Umsätze

Für die steuerfreien Umsätze beinhaltet das Formular folgende Feldnummern:

  • Zeile 26, Kz. 41 (E): Innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1b UStG

Für Lieferungen an Kunden, deren gültige UID-Nr. man besitzt. Umsätze aus dieser Zeile sind zusätzlich noch in der Zusammenfassenden Meldung zu melden. Mehr hierzu findest du in unserem Hilfeartikel Verbuchung von innergemeinschaftlichen Lieferungen.

  • Zeile 29, Kz. 43 (F): z. B. steuerfreie Ausfuhrlieferungen

Dabei handelt es sich um Warenlieferungen in das Drittland (z. B. Schweiz). Mehr dazu kannst du auch in unserem Blog-Beitrag lesen.

  • Zeile 30, Kz. 48 (G): Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, z. B. Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG

Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug sind z. B. Grundstücksvermietungen nach § 4 Nr. 12 UStG und Umsätze nach § 4 Nr. 14 UStG aus der Tätigkeit als Arzt oder aus ähnlicher heilberuflicher Tätigkeit.

2.3 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe

Kaufst du deine Waren aus einem anderen EU-Land ein und gibst deine UID-Nr. an, erhältst du eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Für diese erworbene Ware (=innergemeinschaftlicher Erwerb) schuldest du die Umsatzsteuer und darfst gleichzeitig die Vorsteuer ziehen. Mehr hierzu findest du in unserem Hilfeartikel Verbuchung von innergemeinschaftlichen Lieferungen.

In den folgenden Zeilen der Umsatzsteuervoranmeldung ist die Bemessungsgrundlage, also der Rechnungsbetrag deines Einkaufs, und die Umsatzsteuer anzumelden:

  • Zeile 34, Kz. 89 (H): stpfl. i. g. Erwerbe zu 19 %

  • Zeile 35, Kz. 93 (I): stpfl. i. g. Erwerbe zu 7 %

  • Zeile 36, Kz. 95 (J) und Kz 98 (K): stpfl. i. g. Erwerbe zu anderen Steuersätzen und der jew. Steuer

Die dazugehörige Vorsteuer wird gesamt in der Kennzahl 61 gemeldet (siehe unten bei Vorsteuer).

2.4 Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)

Deine Einkaufsrechnung ist ohne Umsatzsteuer und dem Hinweis auf Reverse Charge bzw. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers an dich ausgestellt worden.

In diesem Fall musst du die Steuer anmelden und abführen, hast aber im Regelfall gleichzeitig den Vorsteuerabzug. Achtung, es gibt hier Ausnahmen: du bist z. B. Kleinunternehmer und hast dadurch keinen Vorsteuerabzug (das kannst du aktuell in sevDesk nicht in deiner UStVA anmelden!).

Du meldest dann den Rechnungsbetrag als Bemessungsgrundlage und die Umsatzsteuer wird obendrauf berechnet (Achtung, nicht rausgerechnet!).

  • Zeile 40, Kz. 46 (L) & 47 (M): sonstige Leistungen nach § 3a (2) UStG von einem Unternehmer aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (Fälle nach § 13 b (1) UStG) der Nettobetrag und die darauf berechnete Steuer

Hier ist also zum Beispiel deine eingekaufte sonstige Leistung von einem anderen Unternehmer aus einem EU-Staat (wie AT, FR, etc.) gemeint.

Nehmen wir an, dass die Rechnung über 500,– € lautet, dann wird dieser Betrag in Feld 46 (L) gemeldet und 95,– € (500,– € x 19 %) USt in Feld 47 (M).

  • Zeile 42, Kz. 84 (N) & 85 (O): andere Leistungen § 13b (2) Nr. 1, 2, 4 bis 12 UStG der Nettobetrag und die darauf berechnete Steuer

Hier wären unter anderem die Bauleistungen nach § 13b (2) Nr. 4 UStG anzumelden. Die Berechnung der Umsatzsteuer auf den Nettobetrag erfolgt genauso wie im oberen Beispiel.

2.5 Ergänzende Angaben zu Umsätzen

  • Zeile 50, Kz. 21 (P): nicht steuerbare sonstige Leistungen (§ 18b S. 1 Nr. 2 UStG)

Hier handelt es sich zum Beispiel um Umsätze aus sonstigen Leistungen, die man ggü. einem anderen Unternehmer in einem anderen EU-Staat gemacht hat.

  • Zeile 51, Kz. 45 (Q): Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)

Unter anderem sind hier beispielsweise deine Umsätze aus dem OSS-Verfahren zu melden, die du im anderen Land versteuerst.

2.6 Abziehbare Vorsteuerbeträge

  • Zeile 55, Kz. 66 (R): Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern

  • Zeile 56, Kz. 61(S): Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb

Hier wird die Vorsteuer zu den Umsätzen aus Punkt 2.3 steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe gesamt eingetragen.

  • Zeile 57. Kz. 62 (T): Einfuhrumsatzsteuer

Wenn du Gegenstände aus dem Drittland, wie z. B. China importiert hast und dafür an die Zollbehörde eine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt hast.

  • Zeile 58, Kz. 67 (U): Vorsteuerbeträge aus Leistungen 13b UStG

Hier wird die Vorsteuer zu den Umsätzen aus Punkt 2.4 Leistungsempfänger als Steuerschuldner gesamt eingetragen.

3. Umsetzung in sevDesk

Damit du deine Rechnungen und Belege in der jeweils korrekten Feldnummer deiner Umsatzsteuervoranmeldung anmelden kannst, gibt es verschiedene Umsatzsteuerregelungen für deine Rechnungen und Belege zur Auswahl. Im Hintergrund ist automatisch die korrekte Feldnummer hinterlegt.

Sobald du eine Rechnung oder einen Beleg mit einer ausgewählten umsatzsteuerlich relevanten Regel erfasst, erscheint dieser Beleg in der Umsatzsteuervoranmeldung unter der jeweiligen Kategorie und der entsprechenden Kennziffer.

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