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Abschreibung buchen

Hier erfährst du, wie ein Wirtschaftsgut in sevdesk mit Abschreibung über die Nutzungsdauer erfasst oder sofort abgeschrieben wird.

Heute aktualisiert

Dieser Artikel bezieht sich auf die Softwareversion 2.

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1. Allgemeines

Eigenständig nutzbare und materielle Vermögensgegenstände ab einem Nettowert über 800,01€ müssen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Hierzu zählen auch einige immaterielle Vermögensgegenstände, sofern diese eine zeitliche Abnutzung haben. Das Einkommensteuergesetz (§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG) regelt, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern, die dem Unternehmen länger dienen, über die Jahre der Nutzungsdauer gleichmäßig verteilt werden sollen.

Die lineare Abschreibung wird also ab der Nutzung (es wird unterstellt, dass man es ab dem Kauf nutzt. Daher ist dieser der Monat der Anschaffung der erste Abschreibungsmonat) des Wirtschaftsguts monatlich in gleichen Beträgen über die Jahre der Nutzungsdauer abgeschrieben. D. h. es wird monatlich immer der gleiche Abschreibungsaufwand gebucht. Ausgenommen im ersten und letzten Jahr, sofern die Anschaffung nicht im Januar geschah.

Jedes Wirtschaftsgut hat seine eigene Nutzungsdauer, die man der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums entnehmen kann.

Eine Ausnahme gilt für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), wie z. B. kleinere Büromöbel, Kaffeemaschine, etc. Deren Anschaffungswert liegt bei 250,01€ bis 800€ netto. Sie müssen dann nicht über eine Nutzungsdauer abgeschrieben werden, sondern dürfen sofort abgeschrieben werden. Bei einem Netto Anschaffungswert 250,01€ bis 800€ kannst du entscheiden, ob die Anlage sofort (§ 6 Abs. 2 EStG) oder als Poolabschreibung, also als Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG), abgeschrieben wird.

Beachte:

Eine Poolabschreibung ist in sevdesk nicht möglich.

Weitere Ausnahmen gelten z.B. auch bei Computerhardware, sowie auch bei Computersoftware. Gewisse Geräte und die dazugehörige Software kannst du auch bei einem Anschaffungswert über 800€ netto sofort abschreiben.

2. Erfassung einer Anlage in sevdesk

Wenn du ein Anlagegut anschaffst, erfasst du es in sevdesk als Ausgabebeleg.

Du findest das Buchungskonto unter Weiteres und dann im Bereich Anlagevermögen.

In unserem Beispiel kaufst du am 01.01.2024 einen Schreibtisch für 1.000 netto. Die Nutzungsdauer von Büromöbeln beträgt 13 Jahre. Du erfasst eine Ausgabe und wählst die Erweiterte Suche im Feld Kategorie aus. Nun öffnet sich folgende Maske. Im Bereich Anlagevermögen findest du das Buchungskonto 650/420 (SKR03/04) Büroeinrichtungen aus und bestätigst mit Weiter.

Es öffnet sich eine neue Maske. Wähle hier Anlage aus und bestätige mit Weiter.

Danach musst du die entsprechende Nutzungsdauer, auch Abschreibungsdauer genannt, auswählen. Hierzu kannst du in den einzelnen Kategorien nachsehen oder über das Suchfeld nach einem Stichwort suchen.

Hinweis:

Du hast ein gebrauchtes Wirtschaftsgut gekauft und die Abschreibung ist geringer als wenn das Gut neu wäre? Oder du findest unter den voreingestellten Nutzungsdauern keine passende? Dann tippe ins Suchfeld einfach die gewünschte Zahl und wähle Eigene Nutzungsdauer aus.

Nun sieht dein Beleg wie folgt aus. Sobald du alle für den Beleg relevanten Informationen ausgefüllt hast, kannst du den Beleg fertigstellen.

Die Abschreibung wird in sevdesk nicht am Jahresende auf einmal verbucht, sondern auf 12 Monate aufgeteilt und monatlich gebucht. So wird es auch in deinen Auswertungen dargestellt. Du findest alle deine Wirtschaftsgüte im Bereich Belege unter dem Navigationspunkt Anlagen auf einen Blick.

Klickst du auf eine Anlage, öffnet sich das Fenster zur Detailansicht. Hier kannst du noch einmal die Abschreibungs-Tabelle und alle wichtigen Informationen nachsehen.

2. Erfassung eines GWGs in sevdesk

In diesem Beispiel schaffst du dir ein Schreibtischstuhl in Höhe von 450€ netto an.

Da dieser innerhalb der GWG-Grenze liegt, darf dieser sofort abgeschrieben werden.

Wie auch beim Anlagegut erfasst du eine Ausgabe und wählst die Erweiterte Suche im Feld Kategorie aus. Nun öffnet sich folgende Maske. Im Bereich Anlagevermögen findest du das Buchungskonto 480/670 (SKR03/04) Geringwertige Wirtschaftsgüter aus. Anschließend bestätigst du mit Weiter.

Nun öffnet sich eine neue Maske. Hier wählst du Geringwertiges Wirtschaftsgut aus und klickst auf Fertig.

Nun sieht dein Beleg wie folgt aus. Sobald du alle für den Beleg relevanten Informationen ausgefüllt hast, kannst du den Beleg fertigstellen.

Im Bereich Belege unter dem Navigationspunkt Anlagen findest du nun dein Geringwertiges Wirtschaftsgut, welches sofort den Status Abgeschlossen hat.

Klickst du auf das GWG, öffnet sich das Fenster zur Detailansicht. Hier kannst du noch einmal sehen, dass dieses Wirtschaftsgut bereits komplett abgeschrieben wurde.

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