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1. Beispiel
Du kaufst deine Ware aus dem Drittland, wie z. B. China, USA, Türkei etc. ein und erhältst eine Einkaufsrechnung ohne Ausweis der Umsatzsteuer.
Hintergrund: Bei diesem Vorgang handelt es sich um eine Einfuhr von Ware und diese wird vom Zoll versteuert und mit Gebühren versehen. Hierfür erhält man i. d. R. ein separates Schreiben der Zollbehörde über die Höhe der Gebühr sowie Einfuhrumsatzsteuer.
In diesem Artikel erklären wir dir, wie du die Ware erfassen kannst.
2. Ausgabebeleg in sevdesk
Der Wareneinkauf wird als Ausgabebeleg in sevdesk erfasst, wie in unserem Beispiel.
Beachte bitte hierbei, dass das Feld Umsatzsteuer in % auf 0 % zu setzen ist. Hier brauchst du keine besondere Umsatzsteuerregel zu verwenden und kannst aus diesem Grund Umsatzsteuer ausgewiesen verwenden.
3. Auswertungen
In der Umsatzsteuer Voransicht wird der Beleg über den Wareneinkauf nicht aufgeführt, da dieser Umsatz im Vorsteuerbereich keine Meldung auslöst.