Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldung

Hier erklären wir dir die UStVA in sevDesk, welche Daten gezogen und wie diese an das Finanzamt übermittelt werden.

1. Einstellungen zur UStVA

Im Menüpunkt Einstellungen - Unternehmen kannst du alle Einrichtungen für deine Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen.

Tipp! Am besten führst du die Einrichtung zusammen mit deinem Steuerberater durch oder sprichst mit dem Finanzamt bei Zweifel, welche Auswahl für dich korrekt ist.

 

Hier wählst du deine Methode, nach der du deine Umsätze an das Finanzamt melden musst:

 

Im Folgenden kannst du deine Umsatzsteuer-ID (A) und Steuernummer (B) hinterlegen, sowie den Melderhythmus (C) auf Monatlich oder Vierteljährlich setzen. Den Meldezeitraum kannst du auch zusätzlich bei der Auswertung Umsatzsteuervoranmeldung ändern.

 

Bitte achte darauf, dass deine Steuernummer das richtige Format nach dem Standardschema für dein Bundesland hat, denn sonst funktioniert die elektronische Übermittlung nicht. Auf diesem Schaubild, entnommen aus Wikipedia, kannst du das gültige Format prüfen:

 

 

2. Ist-Versteuerung vs Soll-Versteuerung

Die Ist- und die Soll-Versteuerung sind beides Methoden zur Meldung und Zahlung der Umsatzsteuer aus deinen Umsätzen an das Finanzamt.

Hinweis: Die Vorsteuer ist immer dann abzugsfähig und darf in der UStVA angemeldet werden, wenn du eine ordnungsgemäße Eingangsrechnung hast und die Lieferung bzw. sonstige Leistung an dich erbracht wurde. Im Fall einer Vorauszahlung reicht der ordnungsgemäße Beleg und die Zahlung aus, damit du die Vorsteuer zurückbekommst. 

2.1 Ist-Versteuerung

Bei der Ist-Versteuerung bezahlst du als Unternehmer erst dann Umsatzsteuer an das Finanzamt, wenn dein Kunde die fälligen Rechnungen tatsächlich bezahlt hat.

Dies bedeutet, dass du deine Ausgangsrechnung erst dann in die Umsatzsteuervoranmeldung aufnimmst, wenn sie bezahlt wurde. Du meldest deine Umsätze also nach vereinnahmten Entgelten. 

 

2.2 Soll-Versteuerung

Bei der Soll-Versteuerung schuldest du deine Umsatzsteuer bereits nach vereinbarten Entgelten. Hier zahlst du als Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt, sobald du deinem Kunden eine Rechnung gesendet hast.

Das bedeutet, dass du die Rechnung sofort in die Umsatzsteuervoranmeldung aufnimmst, unabhängig davon, wann der Kunde tatsächlich bezahlt. Hast du die Lieferung oder die sonstige Leistung aus deiner Rechnung schon erbracht, meldest du diesen Umsatz in dem Monat der Leistungserbringung an. Also dann, wann das Liefer- oder Ende des Leistungsdatums war.

Prinzipiell muss eine Rechnung spätestens sechs Monate nach dem Entstehen der Forderung ausgestellt werden. Das bedeutet, dass die spätere Rechnungserstellung zu einer Korrektur der UStVA führen kann.

Weitere Informationen zu diesem Thema findest du auch in unserem Lexikonbeitrag Soll- und Ist-Versteuerung.  

Tipp:

Bei deinem  Finanzamt kannst du erfragen, ob du in die IST-Versteuerung wechseln kannst. Insbesondere bei hohen Rechnungsbeträgen kann dies von Vorteil sein.

 

Bei Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuerschuld immer bereits mit der Zahlung deines Kunden! Das gilt auch dann, wenn du noch keine Rechnung und keine Lieferung oder sonstige Leistung erbracht hast.

 

3. USt-Verprobung

Unter Auswertungen - Umsatzsteuer kommst du in die Voransicht deiner Umsatzsteuervoranmeldung.

Beachte! In die UStVA werden nur die Belege und Rechnungen aufgenommen, die mit einer Umsatzsteuerregel erfasst worden sind!

 

Hier kannst du den Meldezeitraum und Periode wählen und die Werte prüfen. In der Voransicht wird dir bereits die vorläufige Zahllast angezeigt, wobei das Ergebnis in Rot eine Vorauszahlung und in Grün mit Minusvorzeichen eine Erstattung bedeutet.

 

Über Details einblenden kannst du die einzelnen Positionen der Umsatzsteuer und Vorsteuer sehen. Hier erhältst du eine detaillierte Aufschlüsselung aller Umsatzsteuerpositionen aus den Umsatzsteuerregelungen angezeigt. 

 

Klicke auf das Fragezeichen und es öffnet sich eine Detailansicht, in dem alle Belege und Rechnungen mit dieser Umsatzsteuer aufgelistet werden. Aus dieser Ansicht heraus gelangst du durch das Anklicken der Dokumente in die jeweilige Rechnung/ Beleg. 

 

 

4. Abgabe der UStVA

In dem Menüpunkt Auswertungen - Umsatzsteuer kannst du über den blauen Button deine UStVA erstellen:

 

Klicke auf UstVA erstellen und es öffnet sich ein neues Fenster in dem du deine Daten überprüfen und ggf. ändern kannst. Hier trägst du dein Bundesland (A) ein, das unbedingt zu deiner Steuernummer passen muss.

Du kannst ergänzende Angaben zu Minderleistungen vornehmen, was notwendig ist, wenn du z. B. uneinbringliche Forderungen ausgebucht hast. Mehr Informationen hierzu findest du in unserem Hilfeartikel Uneinbringliche Forderungen

Des weiteren ist es möglich zuerst einen Testlauf (C) zu starten und falls etwas korrigiert werden musste, kann jederzeit eine Korrektur (D) an das Finanzamt gesendet werden.

Es ist sinnvoll, hier die Umsätze und Vorsteuerbeträge pro Kennzahl (E) erneut zu überprüfen und mit deiner USt-Voransicht (siehe vorhergehendes Kapitel) abzugleichen. In Kennzahl 83 (F) siehst du deine Zahllast bzw. Erstattung der Umsatzsteuer.

Über den blauen Button Versenden wird deine UStVA elektronisch direkt an das Finanzamt geschickt.

Beachte! Ein persönliches Elster-Zertifikat ist hier nicht notwendig. Es wird im Versendungsschritt keine erneute Passwort-Eingabe oder eine Bestätigung verlangt! 

 

Wurde die Umsatzsteuervoranmeldung abgeschickt, kannst du diese über den Punkt USt-VA Protokoll einsehen und du siehst zusätzlich deine Ticketnummer, die vom Finanzamt vergeben wurde. 

Tipp: Die jeweiligen Protokolle können als PDF heruntergeladen und bei der Erfassung in sevDesk als Buchungsbeleg verwendet werden.