Reverse Charge / Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers innerhalb EU

Hier erklären wir dir, wie du Reverse Charge zwischen EU-Staaten in sevDesk anwendest

1. Reverse Charge EU in Belegen

1.1. Beispiel

In unserem Beispiel haben wir eine Eingangsrechnung von Adobe Systems Software Ireland Limited für die Nutzung von Adobe Reader erhalten.

Der Beleg ist ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis „Reverse Charge“ ausgestellt. Adobe hat seinen Firmensitz in Irland, das ein Mitgliedsstaat der EU ist.

1. 2. Umsatzsteuerregel für Ausgabebelege

Um Reverse-Charge auf deine Ausgabebelege anwenden zu können, musst du zuerst eine gesonderte Umsatzsteuerregelung anlegen.

Du hast dafür zwei Möglichkeiten: Entweder klickst du in der Belegerfassungsmaske auf + Umsatzsteuerregelung anlegen ODER du gehst im Hauptmenü zu Einstellungen → Buchhaltung → Umsatzsteuerregelungen. Siehe dazu auch den Hilfeartikel Umsatzsteuerregelungen.

Für unser Beispiel benötigen wir eine Umsatzsteuerregelung mit den Kennzahlen 46/47 und 67, da wir eine sonstige Leistung aus einem anderen EU-Land (Irland) bezogen haben und legen diese folgendermaßen an:

Beim Anlegen muss ein Beschreibungstext (für die eigene Betitelung), ein Steuersatz (19 %, 7 %, etc.) und die USt VA-Feld Nummer gewählt werden.

Tipp: Für den Export an deinen Steuerberater kannst du hier noch einen BU Schlüssel eintragen.

 

1. 3. Ausgabebelege mit Reverse-Charge EU verbuchen

Bei der Erfassung des Beleges wähle nun die von dir erstellte Umsatzsteuerregel Reverse Charge EU aus. 

Beachte!:

Hier muss das Feld Umsatzsteuer in % manuell auf 0 % angepasst werden.

1. 4. Reverse Charge EU in der USt VA-Auswertung

Gehe im Hauptmenü zu Auswertungen und dann Umsatzsteuer. Hier wird dir der Beleg in der Voransicht dargestellt.

Die 3er-Kombination funktioniert nach folgendem Prinzip für die USt VA:

Der Netto-Betrag wird auf das Feld 46 gemeldet und die Umsatzsteuer auf das zweite Feld 47. Für die Umkehr der Umsatzsteuer wird der USt-Betrag aus dem zweiten Feld auch in das dritte Feld 67 als Vorsteuer gemeldet.

Der Betrag aus dem zweiten und dem dritten Feld gleichen sich somit wieder aus. Es ergibt sich für die Umsatzsteuer-Voranmeldung daraus eine Zahllast von 0,00 €.

2. Reverse Charge EU in Rechnungen

2. 1. Beispiel

Wir verkaufen eine Dienstleistung an einen Unternehmer mit Sitz in Frankreich, welches ein Mitgliedsstaat der EU ist. Unser Kunde gibt uns seine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer für die Rechnungserstellung an.

Unsere Rechnung an den Kunden in Frankreich stellen wir ohne Umsatzsteuer und dem Hinweis auf „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ aus.

2. 2. Umsatzsteuerregel für Rechnungen

Um Reverse-Charge auf deine Rechnungen und Einnahmebelege anzuwenden, musst du zuerst eine gesonderte Umsatzsteuerregelung anlegen.

Du hast dafür zwei Möglichkeiten: Entweder klickst du in der Rechnungsmaske auf + Umsatzsteuerregelung anlegen ODER du gehst im Hauptmenü zu Einstellungen → Buchhaltung → Umsatzsteuerregelungen. Siehe dazu auch den Hilfeartikel Umsatzsteuerregelungen.

Beim Anlegen muss ein Beschreibungstext (für die eigene Betitelung), der Steuersatz  0 % und das USt VA-Feld Nummer 21 gewählt werden.

Hier ein Beispiel für die Umsatzsteuerregel:

2. 3. Rechnungen mit Reverse-Charge EU

Wähle in der Rechnung unter Weitere Optionen einblenden deine o. g. Umsatzsteuerregel aus.

Wichtig: Hinterlege die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden im Kontakt, da sie auf der Rechnung aufgeführt werden muss. Beachte hierbei, dass sie gültig ist.

Beim Bundesamt für Finanzen hast du die Möglichkeit, die Umsatzsteueridentifikationsnummern zu überprüfen.

 

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer aus den Stammdaten des Kontakts wird automatisch übernommen. Der Name der Umsatzsteuerregelung wird unter Summe Positionen mit aufgeführt.

2. 4. Meldung in der USt VA-Auswertung

Gehe im Hauptmenü zu Auswertungen und dann Umsatzsteuer. Hier wird dir die Rechnung in der Voransicht dargestellt.

 

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird dieser Umsatz in Feld 21 gemeldet.

Beachte: Deine Umsätze aus der Kennzahl 21 müssen zusätzlich in der Zusammenfassenden Meldung gemeldet werden.