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Reverse-Charge-Verfahren / Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers innerhalb EU

Hier erklären wir dir, wie du Umsätze nach dem Reverse-Charge-Verfahren innerhalb der EU in sevdesk abbilden kannst

Heute aktualisiert

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1. Allgemein

Wenn du als Unternehmer in der EU Geschäfte mit anderen Unternehmen machst, kommt meistens das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz. Das ist ein besonderes Verfahren zur Umsatzsteuer, bei dem nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.

Reverse Charge greift bei Dienstleistungen innerhalb der EU, hingegen Waren über einen innergemeinschaftlichen Erwerb/innergemeinschaftliche Lieferung erfasst werden. Das bedeutet, wenn du eine Dienstleistung von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land in Anspruch nimmst (bspw. Beratungsleistung oder Softwarenutzung), musst du selbst die Umsatzsteuer in deinem Land berechnen und abführen und nicht der Anbieter im Ausland. Führst du eine Dienstleistung an ein anderes Unternehmen im EU-Ausland aus, so muss i.d.R. das ausländische Unternehmen im EU-Ausland die Steuer abführen.

Hinweis:

Privatpersonen sind hiervon nicht betroffen. Das Verfahren gilt nur zwischen Unternehmen (B2B).

Worauf musst du achten?

Damit das Reverse-Charge-Verfahren korrekt angewendet wird, solltest du auf folgende Punkte achten:

  1. Umsatzsteuer-ID prüfen: Stelle sicher, dass dein Geschäftspartner eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) hat - du ebenfalls.

  2. Rechnung ohne Umsatzsteuer: Der Anbieter im EU-Ausland stellt dir eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und weist auf das Reverse-Charge-Verfahren hin (z. B. mit dem Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ oder „Reverse Charge“). Auch, wenn du eine Rechnung über eine Dienstleistung ins EU-Ausland stellst, muss sie ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht ausstellen.

  3. Umsatzsteuer in deiner Buchhaltung erfassen: Als Leistungsempfänger musst den Betrag in deiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben - sowohl als Steuerschuld (weil du die Steuer zahlen musst), als auch als Vorsteuer (weil du sie gleichzeitig wieder abziehen kannst, falls du vorsteuerabzugsberechtigt bist).

2. Reverse Charge EU in Belegen

In unserem Beispiel hast du eine Eingangsrechnung von einem Softwareunternehmen aus Irland für die Nutzung ihrer Software erhalten.

Der Beleg ist ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis „Reverse Charge“ ausgestellt, da du deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit angegeben hast und der Sitz des Lieferanten innerhalb der EU ist.

Hinweis:

Du hast eine Rechnung von einem Unternehmen aus dem EU Ausland mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhalten?

  • Diese darfst du diese nicht nach dem Reverse-Charge-Verfahren erfassen.

  • Die Vorsteuer darfst du ebenso nicht geltend machen.

  • Deine Ausgabe muss mit dem Bruttobetrag und 0% verbucht werden.

  • Dadurch ist deine Betriebsausgabe i.d.H. des Umsatzsteuerbetrages höher.

Expertentipp:

Lasse dir eine nicht korrekt ausgestellte Rechnung eines EU-Lieferanten korrigieren. Teile ihm deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit und erkläre ihm, dass du eine Rechnung nach dem Reverse-Charge-Verfahren benötigst. So hast du eine geringere Betriebsausgabe und erhältst den Steuerbetrag vom Lieferanten zurück.

2.1. So erfasst du eine Reverse Charge EU Ausgabe in sevdesk

Hinweis:

Prüfe immer zuerst, ob das ausländische Unternehmen auch eine ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID) auf der Rechnung hat. Manche Unternehmen haben den Sitz zwar im Ausland, sind aber auch steuerlich in Deutschland registriert und haben eine deutsche Umsatzsteuer-ID (bspw. Microsoft, Amazon Händler). Dann erhältst du eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer und kannst diese wie gewohnt erfassen.

Um Reverse-Charge in deinen Ausgabenbelegen anwenden zu können, musst du die richtige Kategorie mit der Umsatzsteuerregelung für Reverse Charge auswählen.

Zuerst musst du das Buchungskonto für deinen Geschäftsvorfall auswählen. In unserem Beispiel ist das benötigte Buchungskonto 6837/4964 (SKR03/04) Aufwendungen für Lizenzen, Konzessionen. Danach kannst du die Umsatzsteuerregelung Reverse Charge - Steuerschuld beim Leistungsempfänger auswählen. Wähle EU-Ausland, dann Mit Vorsteuerabzug gem. § 13b Abs. 1 UStG.

Als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen wählst du immer Mit Vorsteuerabzug aus. Die Steuerschuld ist zwar auf dich übergegangen, allerdings darfst du dir die Vorsteuer wieder über das Finanzamt erstatten lassen.

2.2. Reverse Charge EU Ausgabe in der Umsatzsteuervoranmeldung

Gehe im Hauptmenü zu Steuer und dann UStVA. Hier wird dir deine Rechnung im Bereich Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) unter Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens (§ 13b Abs. 1 UStG) in den Zeilen 47/46 angezeigt.

Der Netto-Betrag ist im Feld 46 als Bemessungsgrundlage ersichtlich. Die darauf anfallende Umsatzsteuer im Feld 47. Für die Umkehr der Umsatzsteuer wird der Steuerbetrag aus dem Feld 47 auch im Feld 67 als Vorsteuer eingetragen. Der Betrag gleicht sich daher wieder aus und es ergibt sich daraus eine Zahllast von 0,00 €.

3. Reverse Charge EU in Rechnungen

Wir erbringen eine Dienstleistung an einen Unternehmer mit Sitz in Frankreich, ein Mitgliedsstaat der EU. Unser Kunde gibt uns seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für die Rechnungserstellung. Unsere Rechnung an den Kunden in Frankreich stellen wir ohne Umsatzsteuer und dem Hinweis auf „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ aus.

3.1. So schreibst du eine Reverse Charge EU Rechnung in sevdesk

Gehe im Hauptmenü in den Bereich Rechnungen und erstelle eine neue Rechnung. Wähle in der Rechnung unter Weitere Optionen die Umsatzsteuerregel Reverse Charge gemäß §18b UStG aus.

Hinweis:

Hinterlege die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden im Kontakt, da sie auf der Rechnung aufgeführt werden muss.

Expertentipp:

Beim Bundeszentralamt für Steuern hast du die Möglichkeit, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu überprüfen, ob diese gültig ist.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus den Stammdaten des Kontakts wird automatisch übernommen und wird dir im Block bei Ihre USt-Id. angezeigt. Der Name der Umsatzsteuerregelung wird unter Gesamtbetrag netto aufgeführt.

Sobald du die Rechnung abschließt, wird diese automatisch auf das Buchungskonto 8336/4336 (SKR03/04) Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet gebucht.

3.2. Reverse Charge EU Rechnung in der Umsatzsteuervoranmeldung

Um zu sehen, wie sich die Rechnung in der Umsatzsteuervoranmeldung auswirkt, gehe im Hauptmenü zu Steuer und dann UStVA. Hier wird dir deine Rechnung im Bereich Ergänzende Angaben zu Umsätzen unter der Zeile 21 angezeigt.

Da die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, wird nur der Netto-Betrag in der Zeile 21 eingetragen und an das Finanzamt gemeldet. Daraus entsteht keine Steuerlast für dich.

Hinweis:

Deine Umsätze aus der Kennzahl 21 müssen zusätzlich in der Zusammenfassenden Meldung gemeldet werden.

4. Reverse Charge EU für Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG bist du nicht umsatzsteuerpflichtig – du stellst keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen aus, führst keine ab, und darfst auch keine Umsatzsteuer auf andere übertragen. Deshalb ist der Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens für dich eingeschränkt.

4.1. Du bist Leistungsempfänger – du beziehst eine Leistung aus dem EU-Ausland

Wenn du als Kleinunternehmer eine Dienstleistung von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land erhältst, kann das Reverse-Charge-Verfahren grundsätzlich greifen. Allerdings kannst bei einigen Lieferanten entscheiden, ob du die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibst. Möglicherweise hast du als Kleinunternehmer auch keine beantragt.

Hinweis:

Ist deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei dem Lieferanten kenntlich, ist er verpflichtet dir eine Reverse Charge Rechnung auszustellen.

Zusätzlich ist es möglich, wenn ein Unternehmen ausschließlich gewerbliche Kunden hat, diesen auch ohne Umsatzsteuer-Indentifikatiosnummer eine Reverse Charge Rechnung ausstellen darf.

Der Sachverhalt ist wie folgt zu behandeln, wenn du:

  • Deine Umsatzsteuer-ID angibst: Dann bekommst du eine Rechnung ohne Umsatzsteuer und bist verpflichtet, die deutsche Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Du darfst die Steuer jedoch nicht als Vorsteuer geltend machen, da du als Kleinunternehmer keinen Vorsteuerabzug hast. Zusätzlich musst du für diesen Vorgang eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben – auch wenn du sonst keine machst.

  • Keine Umsatzsteuer-ID angibst: In diesem Fall muss der ausländische Anbieter dir eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer stellen. Du zahlst dann die Rechnung einfach brutto und hast keine zusätzlichen steuerlichen Pflichten wie eine Umsatzsteuervoranmeldung. Die Umsatzsteuer ist in dem Fall Teil deiner Betriebsausgabe, die in diesem Fall höher ausfällt als bei dem Reverse-Charge-Verfahren.

Wie du in beiden Fällen deine Eingangsrechnung in sevdesk erfasst, zeigen wir dir anhand eines Beispieles:

4.1.1 Du gibst deine Umsatzsteuer-ID an:

In unserem Beispiel haben wir eine Eingangsrechnung von einem Softwareunternehmen mit dem Sitz im EU- Land Irland für die Nutzung ihrer Software erhalten. Der Beleg ist ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis „Reverse Charge“ ausgestellt. Du gehst zu Belege, dann klickst du auf Ausgabe erfassen.

Um Reverse-Charge auf deine Ausgabebelege anwenden zu können, musst du die richtige Kategorie mit der Umsatzsteuerregelung für Reverse Charge auswählen.

Zuerst musst du das Buchungskonto für deinen Geschäftsvorfall auswählen. In unserem Beispiel ist das benötigte Buchungskonto 6837/4964 (SKR03/04) Aufwendungen für Lizenzen, Konzessionen. Danach kannst du die Umsatzsteuerregelung Reverse Charge – Steuerschuld beim Leistungsempfänger auswählen. Wähle EU-Ausland, dann Ohne Vorsteuerabzug.

Gehe im Hauptmenü zu Steuer und dann UStVA. Hier wird dir deine Rechnung im Bereich Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) unter den Zeilen 47/46 angezeigt.

Der Netto-Betrag ist im Feld 46 als Bemessungsgrundlage ersichtlich. Die darauf anfallende Umsatzsteuer im Feld 47.

Hinweis:

Da du als Kleinunternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, musst du den Steuerbetrag an das Finanzamt über die Umsatzsteuervoranmeldung zahlen.

Tipp:

Du kannst die Umsatzsteuervoranmeldung ohne Elsteraccount und -zertifikat in sevdesk ans Finanzamt versenden.

4.1.2 Du gibst keine Umsatzsteuer-ID an

In unserem Beispiel haben wir eine Eingangsrechnung von einem Softwareunternehmen aus Irland für die Nutzung ihrer Software erhalten.

Der Beleg ist mit deutscher Umsatzsteuer ausgestellt. Du gehst zu Belege, dann klickst du auf Ausgabe erfassen. In unserem Beispiel ist das benötigte Buchungskonto 6837/4964 (SKR03/04) Aufwendungen für Lizenzen, Konzessionen. Da du eine Rechnung mit Steuer erhalten hast, erfasst du diese gewohnt wie auch eine inländische Rechnung.

4.2. Du bist Leistender – du erbringst eine Leistung an ein Unternehmen im EU-Ausland

Hier gilt ganz klar: Als Kleinunternehmer nimmst du nicht am Reverse-Charge-Verfahren teil.

Hinweis:

  • Du bist nicht umsatzsteuerpflichtig und kannst daher keine Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übertragen.

  • Deine Rechnung enthält keine Umsatzsteuer und auch keinen Reverse-Charge-Hinweis.

  • Die Rechnungserstellung erfolgt wie gewohnt mit dem Hinweis zur Steuerbefreiung nach §19 UStG.

  • Eine Zusammenfassende Meldung gibst du nicht ab.

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