Rückstellungen

Wie verbuche ich Rückstellungen in sevDesk, um das Ergebnis des Steuerberaters nachzubilden?

1. Allgemeines

Du ermittelst deinen Gewinn nach der Gewinn- und Verlustrechnung und übergibst deine Daten an den Steuerberater, der den Jahresabschluss (GuV + Bilanz, sowie weiteres) für dich erstellt.

In diesem Zuge hat dein Steuerberater Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgestellt, die deinen Gewinn mindern. Also zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses weißt du, dass für dieses Wirtschaftsjahr noch Kosten anfallen werden. Du hast aber noch keine Rechnung dafür vorliegen hast, wie z. B. die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses. Daher weißt du noch nicht, wie hoch die Kosten sein werden. Diese Kosten gehören aber bereits in deine GuV und Bilanz.

Sobald du im nächsten Wirtschaftsjahr die Rechnung mit den tatsächlichen Kosten bekommen hast, ist die Rückstellung aus dem Vorjahr aufzulösen. 

Nähere Informationen erhältst du in unserem Lexikonbeitrag Rückstellungen buchen – Die verschiedenen Arten & ihre Buchung

In diesem Wissensartikel erklären wir dir, wie du Rückstellungen verbuchen kannst, um dein Jahresergebnis in deiner GuV-Auswertung in sevDesk an das des Steuerberaters anzugleichen.

Beachte: Wir empfehlen dir hierzu unbedingt Rücksprache zum Steuerberater zu halten.

 

2. Bildung einer Rückstellung

In unserem Beispiel wissen wir aufgrund der Rechnung aus dem Vorjahr und dem Gespräch mit unserem Steuerberater, dass uns die Erstellung unseres Jahresabschlusses 2020 etwa 2.000,- EUR (Netto) kosten könnte. 

Über die 2.000,- EUR (Netto) möchten wir eine Rückstellung bilden, damit unser Gewinn in 2020 vermindert wird.

2.1 Rückstellungskonto anlegen

In sevDesk gibt es keine Auswertung der Bilanz und daher sind die meisten Bilanzkonten nicht als Standard bereits angelegt.

Im ersten Schritt legst du z. B. folgendes Bilanzkonto "Rückstellung Abschlusskosten" als Kontakt an:

  • SKR03 das Konto 0977 
  • SKR04 das Konto 3095

Wähle über den Menüpunkt Kontakte den Button Kontakt erstellen aus.

 

Es öffnet sich die Eingabemaske. Trage den Namen des Rückstellungskontos ein. Danach wähle bei Typ über den Pfeil Neuen Kontakt-Typen erstellen aus. 

 

Benenne die Kategorie mit dem Namen des Bilanzkontos und trage das entsprechende Konto als Übergreifendes Debitorenkonto ein. In unserem Beispiel nutzen wir den SKR 03. 

Bestätige mit Erstellen und du landest erneut im Eingabefenster Kontakt erstellen. Lege den von dir erfassten Kontakt über Erstellen an.

 

2.2 Buchung der Rückstellung

Du kannst die Rückstellung wie gewohnt über den Menüpunkt Belege als Ausgabe erfassen. 

 

Im Folgenden siehst du unseren Buchungsvorschlag:

Wichtig ist, dass du hier als Lieferant das oben angelegte Rückstellungskonto als "Kontakt" auswählst. Eine Rückstellung ist immer ohne Umsatzsteuer zu erfassen, da die Vorsteuer erst mit dem Vorliegen der ordnungsgemäßen Rechnung erfolgen darf. 

Wir haben in unserem Vorschlag als Buchungskonto "4955 - Buchführungskosten aus SKR 03" gewählt. Du findest es unter der Kategorie Dienstleistung / Beratung. Für den SKR 04 wäre es das Konto 6830.

Falls du nach Rücksprache mit deinem Steuerberater ein anderes Buchungskonto, wie z. B. Abschlusskosten 4957 SKR 03 / 6827 SKR 04 nutzen willst, legst du ein eigenes Buchungskonto in sevDesk an. 

 

2.3 Buchungssatz im Export

Im Datenexport des Kalenderjahres 2020 wird nach der Buchung unserer Rückstellung folgender Buchungssatz angezeigt:

  • 4955 Buchführungskosten im Soll 
  • 0977 Rückstellung Abschlusskosten im Haben

 

 

3. Auflösung einer Rückstellung

Eine Rückstellung ist dann aufzulösen, wenn wie in unserem Beispiel im Mai 2021 die Rechnung unseres Steuerberaters für die Abschlusskosten in Höhe von 2.900,- EUR Brutto vorliegt.

Beachte! Rückstellungen werden meistens erst im Rahmen des nächsten Jahresabschlusses aufgelöst und abgestimmt. Aus diesem Grund ist es ratsam, hier die Rücksprache mit dem Steuerberater zu halten, wann die Buchung zu erfolgen hat.

In diesem Fall erfassen wir zwei Belege. 

3.1 Erfassung der Rechnung

Im ersten Schritt erfassen wir die Rechnung über Belege als ganz normale Ausgabe:

Damit diese Ausgabe aber nicht mehr in deiner GuV-Auswertung des Vorjahres in sevDesk erscheint und das Ergebnis des Vorjahres verändert, empfehlen wir dir, als Lieferdatum das Belegdatum einzutragen.

Hinweis: Das gilt nur für die Auswertungs-Ansicht in sevDesk. Deinen Export zum Steuerberater sollte es nicht verändern, wenn du das korrekte Leistungsdatum des Vorjahres (z. B. 01.01. - 31.12.2020) hier wählst.

 

Die Steuersenkung 2020 haben wir in unserem Beispiel nicht beachtet!

 

3.2 Buchung der Rückstellungsauflösung

Im zweiten Schritt lösen wir die Rückstellung in der Höhe von 2.000,- EUR auf. Hierfür erfassen wir eine Einnahme:

Auch hier solltest du als Lieferdatum das Datum der Auflösung der Rückstellung nehmen, um keine Änderungen am Vorjahr vorzunehmen. 

 

4. Auswirkung auf die GuV-Auswertung

Rückstellungskonten können in sevDesk leider nicht ausgewertet werden, da es sich hierbei um Bilanzkonten handelt! 

 

4.1 GuV des Vorjahres bei Bildung der Rückstellung

Unsere Rückstellung über 2.000,- EUR für die Erstellung des Jahresabschlusses 2020 ist in unserem Beispiel nun in der GuV-Auswertung enthalten und mindert den Gewinn.

 

4.2 GuV des aktuellen Wirtschaftsjahres mit Auflösung der Rückstellung

Die Gewinn- und Verlustrechnung des neuen Jahres enthält für unser Beispiel nur noch Buchführungskosten in der Höhe von 500,- EUR.

Es wird wie folgt gerechnet:

2500,- € Rechnung des Steuerberaters abzüglich 2000,- € Auflösung Rückstellung = 500,- €