Tipps und Hilfe zu COVID-19 für KMUs & Selbstständige

Wir geben Hilfestellungen für KMUs & Selbständige in der aktuellen Pandemie

Das Coronavirus ist in aller Munde und stellt eine große Herausforderung für unsere Gesellschaft dar. Nicht nur die Gesundheit der Menschen ist stark bedroht. Der Virus stellt auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) und Selbstständige eine ernsthafte Gefahr für deren Existenz dar.

Aktuelle Informationen, sowie Diskussionen und Tipps findet ihr jederzeit in unserem Forum unter:
https://forum.sevdesk.de/c/Tipps-und-Hilfe-zu-Covid19/13


Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, können verschiedene Soforthilfe-Maßnahmen getroffen werden:

Herabsetzung und Stundung von Steuervorzahlungen:

Steuervorzahlungen können mit einem Antrag beim Finanzamt zumindest reduziert werden. Dafür müssen Unternehmen aufzeigen, dass sich das zu versteuernde Einkommen auf Grund von Umsatzeinbußen bereits reduziert hat. Ein Antrag hierzu kann online via Elster gestellt werden
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingvorauszlg

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen:

In Härtefällen ist es auch möglich, die Beiträge für die Sozialversicherung stunden zu lassen. Zu beachten ist hierbei, dass eine Stundung nur dann möglich ist, wenn es sich um vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten handelt. Wende dich hierzu bitte frühzeitig an die entsprechende Krankenkasse

Darüberhinaus haben Selbsständige und KMUs weiterhin Zugriff auf verschiedene Förderkredite über die KFW. 

Um die Liquidität von Firmen zu sichern, stellt die KfW, in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, für Unternehmer und Selbstständige bereits folgende Förderkredite zur Verfügung, ein reiner „Corona-Kredit“ wurde noch nicht aufgesetzt. Dies soll aber zeitnahe geschehen:

KfW-Unternehmerkredit (037)

  • Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) von bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. EUR Kreditvolumen. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.

KfW-Kredit für Wachstum (290)

  • Temporäre Erweiterung auf allgemeine Unternehmensfinanzierung inkl. Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung (bisher Beschränkung auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung)
  • Erhöhung der Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen von 2 Mrd. auf 5 Mrd. EUR.
  • Erhöhung der anteiligen Risikoübernahme auf bis zu 70 %. Hierdurch wird der Zugang von mittelständischen und größeren Unternehmen zu individuell strukturierten, passgenauen Konsortialfinanzierungen erleichtert

ERP-Gründerkredit – Universell (073)

  • Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80 % für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. EUR. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.
  • Öffnung der Haftungsfreistellung für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. EUR (bisher: 500 Mio. EUR) geöffnet werden.

Weitere Informationen und aktuelle Updates sammeln wir tagesaktuell in unserem Forum - hier könnt ihr euch jederzeit informieren und mit anderen Unternehmern austauschen.