Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Hier erläutern wir die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und wie sich diese in sevDesk zusammensetzt

1. Allgemeines zur Gewinnermittlung EÜR

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist das Resultat der gebuchten Belege (alle Ausgaben und Einnahmen) und aller Ausgangsrechnungen, die über sevDesk geschrieben wurden.

Zu- und Abflussprinzip (EÜR)

Rechnungen und Belege werden anhand des Bezahldatums berücksichtigt. Es wird erst dann eingerechnet, wenn dein Kunde die fälligen Rechnungen tatsächlich bezahlt hat bzw. du deine Belege bezahlt hast. Das Rechnungsdatum ist nicht ausschlaggebend.

In nur wenigen Fällen darf vom Zu- und Abflussprinzip abgewichen werden:

  • Regelmäßig fällige Ein- und Auszahlungen: Hier werden z. B. Mieten, Telefon, Darlehnszinsen, Versicherungen, die 10 Tage vor oder nach dem Geschäftsjahresende gezahlt werden, dem Jahr, in dem die Ausgabe entstanden ist, zugeordnet. Wird beispielsweise die Telefonrechnung für Dezember noch im selben Monat oder bis zum 10.01. des Folgejahres bezahlt, wird die Zahlung dem laufenden Geschäftsjahr zugeordnet, ansonsten dem nächsten Jahr. Siehe hierzu unseren Hilfeartikel 10-Tage-Regelung (EÜR) an.
  • Kreditkarten: Die Zahlung bzw. der Geldabfluss erfolgt mit der Unterzeichnung des Zahlungsbelegs. Das bedeutet für dich, dass deine Käufe mittels Kreditkarte im Dezember noch im Dezember als Aufwendungen berücksichtigt werden müssen, auch wenn die Kreditkartenabrechnung mit der Abbuchung vom Konto erst im Januar des Folgejahres erfolgt.
  • Abschreibungen: Hier kommt es auf den Anschaffungszeitpunkt und die tatsächliche Verfügbarkeit des Wirtschaftsguts an. Wird z. B. ein PKW kurz vor Jahresende geliefert und der Rechnungsbetrag erst Anfang Januar bezahlt, kann die Abschreibung trotzdem im alten Jahr anteilig angesetzt werden, da als Anschaffungsdatum der Liefertermin gilt. In § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG finden sich weitere Ausnahmen bei der EÜR, die für viele kleine Unternehmen häufig aber weniger wichtig sind.

Tipp:

Bei Unsicherheiten, wende dich an deinen Steuerberater.

2. Auswertung ansehen

Gehe im Hauptmenü zu Auswertungen und wähle EÜR.

In der Kopfleiste kannst du den Zeitraum anpassen und zwischen den Berechnungsarten EÜR (Zufluss-Abfluss-Prinzip) und Gewinn und Verlust (Realisationsprinzip) wechseln. 

Wenn du mit Kostenstellen arbeitest, kannst du danach filtern.

3. Auswertung herunterladen

Du kannst die Auswertung als PDF-, CSV- oder ODS-Datei herunterladen.

PDF: Klicke oben rechts auf den Button PDF herunterladen.

CSV und ODS: Klicke auf den kleinen Pfeil neben dem Button PDF herunterladen. Es öffnet sich ein Drop-down-Menü. Wähle das gewünschte Format aus.