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1. Allgemein
Wenn ein Unternehmen Waren aus einem Land außerhalb der EU (Drittland) nach Deutschland importiert, muss es beim Zoll Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Das ist eine Art Umsatzsteuer, die auf den Wert der eingeführten Waren erhoben wird.
Man kann sich das so vorstellen:
Du kaufst etwas aus den USA. Damit das Produkt nach Deutschland eingeführt werden darf, verlangt der Staat eine Steuer – das ist die Einfuhrumsatzsteuer.
Die Einfuhrumsatzsteuersätze betragen ebenfalls 19 % bzw. 7 %. Beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben, um sicherzustellen, dass Unternehmen diese Waren nicht steuerfrei einführen können und der Warenhandel mit Drittländern nicht steuerlich begünstigt wird.
Was ist nun der Unterschied zur Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer führst du an das Finanzamt ab, hingegen fordert die Zollbehörde die Einfuhrumsatzsteuer von dir. Egal, ob du der Regelbesteuerung unterliegst oder Kleinunternehmer bist, in beiden Fällen muss die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen kannst du dir die Einfuhrumsatzsteuer innerhalb deiner Umsatzsteuervoranmeldung wieder zurückholen.
Hinweis:
Die Einfuhrumsatzsteuer ist kein Zoll, sondern eine Art der Umsatzsteuer.
Zölle hingegen sind spezielle Abgaben, die den internationalen Handel steuern und zum Schutz bestimmter heimischer Wirtschaftszweige eingesetzt werden.
2. Einfuhrumsatzsteuer richtig erfassen
Du hast bei einem Unternehmen ansässig im Drittland Waren gekauft. Zusätzlich zur Rechnung des Unternehmens im Drittland erhältst du von der Zollbehörde einen Bescheid über die Einfuhrumsatzsteuer, welche du leisten musst.
Zuerst gehst du in den Bereich Belege und dann klickst du auf Ausgabe erfassen.
Du füllst alle notwendigen Informationen in der Bearbeitungsmaske aus. Bei der Auswahl der Kategorie gehst du auf Erweiterte Suche. Im Bereich Steuer findest du das Konto 1588/1433 (SKR03/04) Einfuhrumsatzsteuer. Diese wählst du aus und gehst auf Übernehmen.
Automatisch wird die Steuer auf 0% gesetzt. Anschließend musst du den Beleg noch Fertigstellen. Der Beleg sieht dann wie folgt aus:
3. Einfuhrumsatzsteuer in der Umsatzvoranmeldung
Nachdem die Einfuhrumsatzsteuer an die Zollbehörde gezahlt wurde und du die Ausgabe erfasst hast, kannst du als steuerpflichtiges Unternehmen den Betrag vom Finanzamt wieder erstattet bekommen.
Im Bereich Steuern, dann UStVA findest du deine Umsatzsteuervoranmeldung.
Mit der Verbuchung deiner Ausgabe auf das Buchungskonto 1588/1433 (SKR03/04) Einfuhrumsatzsteuer wird die Ausgabe automatisch in der Zeile 62 gewertet und automatisch als Erstattung berückstichtigt. Die Zeile findest du unter Abziehbare Vorsteuerbeträge.