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1. Allgemein
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine vorläufige, unterjährige Anmeldung der Umsatzsteuer an das Finanzamt. Sie ist, nachdem amtlichen Formular des Bundesfinanzministeriums erstellt worden.
Jeder Unternehmer mit steuerpflichtigen Umsätzen und einer jährlichen Zahllast über 1.000 € ist verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.
Der Zweck der Umsatzsteuervoranmeldung ist, dass der Unternehmer bereits im Voraus seine einbehaltene Umsatzsteuer aus den Ausgangsrechnungen an das Finanzamt abführt. Im Gegenzug darf der Unternehmer die bezahlte Umsatzsteuer aus den Eingangsrechnungen (= Vorsteuer) in Abzug bringen.
Die Umsatzsteuererklärung ist trotz der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für das Kalenderjahr verpflichtend zu erstellen. Erst die Umsatzsteuererklärung „überschreibt“ die Voranmeldungen.
Sie ist dann die endgültige und maßgebliche Erklärung.
Tipp:
Die Umsatzsteuervoranmeldung kann jederzeit korrigiert werden, solange dem Finanzamt noch keine jährliche Umsatzsteuererklärung vorliegt.
Für die Ermittlung der Umsätze & Umsatzsteuer (= Ausgangsrechnungen, Einnahmen) in der USt-VA wird entweder die Soll- oder die Ist-Versteuerung angewandt: siehe §§ 13, 16 & 20 UStG
Soll-Versteuerung
Bei der Soll-Versteuerung führst du als Unternehmer deine Umsatzsteuer pro Monat/ Quartal mit der Lieferung bzw. Leistungserbringung an das Finanzamt ab.
Das bedeutet, dass du die Rechnung sofort in die Umsatzsteuervoranmeldung aufnimmst, unabhängig davon, wann der Kunde tatsächlich bezahlt.
Insbesondere bei hohen Rechnungsbeträgen kann das zu Liquiditätsproblemen führen.
Bei deinem Finanzamt kannst du erfragen, ob du in die Ist-Versteuerung wechseln kannst.
Ist-Versteuerung
Bei der Ist-Versteuerung bezahlst du als Unternehmer erst dann Umsatzsteuer, wenn dein Kunde die fällige Rechnung tatsächlich bezahlt hat.
Das bedeutet, dass du die Rechnung erst dann in die Umsatzsteuervoranmeldung aufnimmst, wenn dein Kunde bezahlt hat.
2. Umsatzsteuervoranmeldung erstellen
Gehe im Hauptmenü zu Steuern und dann UStVA.
Wähle den Button UStVa erstellen. Es öffnet sich eine Erfassungsmaske.
Du kannst einen Testlauf sowie jederzeit eine Korrektur an das Finanzamt senden.
3. Auswertung ansehen
Gehe im Hauptmenü zu Steuern und wähle UStVA.
Die Übersicht ist folgendermaßen aufgebaut:
Zeitraum lässt sich auf Monatlich oder Vierteljährlich einstellen und wähle das entsprechende Jahr aus. (A)
Erstelle dir eine Erinnerung der Umsatzsteuervoranmeldung per Mail. Überprüfe deine versendeten Protokolle und lade sie dir als PDF herunter. Melde deine Umsatzsteuervoranmeldung über UStVA erstellen. (B)
Wähle den entsprechenden Monat oder das entsprechende Quartal aus. (C)
Die Positionssummen lassen sich über das Symbol ⟩ erweitern. (D)