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Die Erstellung der EÜR-Daten in sevdesk ist ein wichtiger Schritt, um deine Buchhaltung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, bevor du diese zur Übermittlung an das Finanzamt vorbereitest. Die EÜR ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung für alle, die keine Pflicht zur doppelten Buchführung haben.
1. So findest du die EÜR in sevdesk
Gehe auf die Startseite deines sevdesk-Kontos. Klicke in der Menüleiste auf Steuern und dann auf EÜR.
Stelle sicher, dass der richtige Zeitraum ausgewählt ist, um die EÜR zu erstellen.
2. Aufbau und Kategorien einer EÜR
Die EÜR ermittelt den Gewinn, indem die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt werden. Die EÜR gliedert sich dabei in verschiedene Kategorien, die folgende wesentlichen Bestandteile umfassen:
2.1 Betriebseinnahmen
Einnahmen:
Das sind alle Einnahmen, die direkt aus der geschäftlichen Tätigkeit stammen. Dazu gehören Provisionen, Verkaufserlöse und andere betriebliche Erträge.
Diese Einnahmen können in sevdesk als Rechnungen oder Einnahmebelege erfasst und auf verschiedenen Buchungskonten (Kategorien) verbucht werden (z. B. Provisionsumsätze, Erlöse 19 % USt).
Die tatsächlichen Betriebseinnahmen können je nach Art des Unternehmens und der individuellen Geschäftstätigkeit variieren. Wichtig ist, dass alle Einnahmen, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit erzielt werden, in der EÜR korrekt erfasst werden.
Umsatzsteuer:
Die vereinnahmte Umsatzsteuer ist die Umsatzsteuer, die du auf deine Einnahmen erhalten hast und die du an das Finanzamt abführen musst, nachdem dir dein Kunde das Geld überwiesen hat.
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, zählen auch die vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge zu den Betriebseinnahmen.
Die Umsatzsteuer muss unter folgendem Punkt in der EÜR eingetragen werden: Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG ist zu beachten.).
2.2 Betriebsausgaben
Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. der Nebenkosten
Kosten für Waren oder Materialien, die für die Erbringung der Dienstleistung oder Produktion von Gütern benötigt werden
Ein Beleg aus dem Baumarkt wird bspw. als „Ausgabe“ und dann entsprechend als „Materialkosten“ oder „Wareneinkauf“ verbucht und angerechnet.
Ausgaben für eigenes Personal (z. B. Gehälter, Löhne und Versicherungsbeiträge)
Gehälter, Löhne und Sozialabgaben für Angestellte
Minijobber können so, bspw. über das Buchungskonto für „Löhne Minijobs“, erfasst und verbucht werden.
Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke
Kosten für Mieträume, Büro- oder Geschäftsräume, einschließlich Nebenkosten wie Strom und Heizung. Die Nebenkosten werden in der Zeile: Sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke (ohne Schuldzinsen und AfA)eingetragen.
Diese Kosten werden häufig auch als wiederkehrende Belege in sevdesk erfasst, bspw. als „Büromiete“.
Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
Weitere betriebliche Ausgaben, wie Bankgebühren oder Versicherungen
Fortlaufende Kosten des Zahlungsverkehrs oder Skonto können direkt bei der Verbuchung in sevdesk berücksichtigt werden.
Ausgaben für professionelle Beratung und Fortbildungen: Kostenpflichtige Beratungstermine mit dem eigenen Steuerberater oder den sevdesk Experten können hier bspw. als „Beratungskosten“ verbucht werden.
Kosten für Büroartikel (Bürobedarf in sevdesk)
Fahrt- und Reisekosten
Kosten für geschäftliche Reisen, einschließlich Fahrtkosten, Übernachtungen und Verpflegungen
„Reisekosten“ können nach „Fahrtkosten“, „Übernachtungen“ und „Verpflegung“ erfasst werden
2.3 Abschreibungen
Anlagenabschreibungen:
Wertminderung von langlebigen Wirtschaftsgütern wie Maschinen oder IT-Ausstattung, die über mehrere Jahre genutzt werden. Hierbei ist es wichtig, die Nutzungsdauer korrekt zu erfassen.
Im Reiter Belege kannst du in sevdesk alle Anlagegüter eintragen und deren Abschreibungen über die Jahre berechnen und erfassen.
2.4 Private Entnahmen und Einlagen
Private Entnahmen
Entnahmen von Geld oder Sachwerten aus dem Betriebsvermögen für private Zwecke. Die ist zum Beispiel der Fall, wenn sich ein Unternehmer Geld von seinem Geschäftskonto bar auszahlen lässt oder für private Zwecke auf sein Privatkonto umbucht.
Privatentnahmen werden in der EÜR erfasst, haben jedoch keinen Einfluss auf Gewinn oder Verlust.
Siehe hierzu den Hilfeartikel, Privatentnahmen.
Private Einlagen
Einlagen von privaten Mitteln in das Betriebsvermögen, bspw. wenn Privatgeld auf das Geschäftskonto eingezahlt wird.
Auch diese werden nicht direkt in der EÜR dargestellt, aber als Eigenkapitalbewegungen erfasst (bspw. Einlage von Stammkapital o. ä.).
Privateinlagen werden in der EÜR erfasst, haben jedoch keinen Einfluss auf Gewinn oder Verlust.
So könnte deine EÜR in sevdesk aussehen: