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Steuerzahlungen und Erstattungen
Steuerzahlungen und Erstattungen

In diesem Artikel erklären wir dir, wie du deine Zahlungen an das Finanzamt buchen kannst

Vor über einem Monat aktualisiert

Dieser Artikel bezieht sich auf die Softwareversion 2.

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Generell kannst du unter dem Menüpunkt Belege für „Zahlungen an das Finanzamt“ eine Ausgabe erfassen. Falls du eine „Erstattung vom Finanzamt“ erhältst, kannst du unter dem gleichen Menüpunkt eine Einnahme erfassen. Wenn du Hilfe bei der Erfassung benötigst, schaue gerne in unseren Hilfeartikel Belege erfassen.

Tipp:

Nutze dein Übertragungsprotokoll als Buchungsnachweis und lade ihn zu deiner Buchung hoch. So hast du deine UStVA auch gleich archiviert.

1. Vorauszahlungen zur Umsatzsteuer

Gehe im Hauptmenü zu Belege.

Wenn du eine Ausgabe erfassen möchtest, klicke auf den Button Ausgabe erfassen.

Wenn du eine Einnahme erfassen möchtest, klicke auf den kleinen Pfeil neben dem Button Ausgabe erfassen. Es öffnet sich ein Drop-down-Menü. Wähle Einnahme erfassen.

Sowohl die Zahlung als auch die Erstattung gehört auf folgendes Buchungskonto:

  • SKR 03: 1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

  • SKR 04: 3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

Du findest das Buchungskonto in sevdesk in den Kategorien unter Steuer (A), Umsatzsteuer/Vorsteuer (B), Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (C).

Die Zahllast bzw. Rückerstattung der Umsatzsteuer kannst du wie folgt anlegen. In unserem Beispiel müssen wir eine Nachzahlung ans Finanzamt tätigen:

Belegnummer (A): Gebe hier den UStVA-Zeitraum (Monat oder Quartal) deiner Meldung ein

Lieferant (B): Lege dein Betriebs-Finanzamt als Kontakt an und wähle ihn aus

Kategorie (C): Als Buchungskonto wählst du, wie oben beschrieben, Umsatzsteuer-Vorauszahlungen aus

Umsatzsteuer (D): Der Umsatzsteuer-Satz wird nach der Auswahl der Kategorie automatisch auf 0 % gesetzt und kann nicht mehr verändert werden

2. Sondervorauszahlung zur USt

Tipp:

Du gibst deine UStVA monatlich ab und die Zeit bis zum 10. des Folgemonats ist immer zu knapp? Dann kannst du beim Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen.

Sobald deine Dauerfristverlängerung genehmigt worden ist, darfst du deine UStVA einen Monat später, also zum 10. des Folge-Folgemonats abgeben und bezahlen. Beispielsweise gibst du die UStVA Januar nicht am 10.02., sondern spätestens am 10.03. ab.

Das Finanzamt erhält dafür 1/11 der Steuerzahlung, die du im Vorjahr in Summe aus deinen UStVAs bezahlt hast, als Sondervorauszahlung.

Mehr Informationen zu diesem Thema findest du in unserem Lexikonbeitrag Dauerfristverlängerung.

2.1. Buchungskonto anlegen

Falls du eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt beantragt hast, gehört die daraus entstandene Vorauszahlung der Umsatzsteuer auf folgendes Buchungskonto:

  • SKR 03: 1781 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11

  • SKR 04: 3830 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11

Füge das entsprechende Buchungskonto über Buchungskonto hinzufügen hinzu. Siehe hierzu den Hilfeartikel Buchungskonten anlegen.

2.2 Buchung der Sondervorauszahlung für die Zahlung ans Finanzamt

Für die Erfassung der Sondervorauszahlung haben wir für dich folgenden Vorschlag:

Lieferant (A): Wähle dein Betriebs-Finanzamt als Kontakt aus

Kategorie (B): Als Buchungskonto wählst du das hinzugefügte Buchungskonto Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11 aus

Umsatzsteuer (C): der Umsatzsteuer-Satz wird nach der Auswahl der Kategorie automatisch auf 0 % gesetzt und kann nicht mehr verändert werden

2.3 Abzug der Sondervorauszahlung in der letzten UStVA

Die Sondervorauszahlung darfst du dir am Ende eines Kalenderjahres, also in deiner UStVA Dezember bzw. im vierten Quartal zurückholen.

In der UStVA wird diese dann in der Feldnummer 39 gemeldet und als Abzug berücksichtigt:

Beachte:

Aktuell lässt sich dies nicht aus deinem sevdesk Account heraus melden.

Damit du an den Abzug der Sondervorauszahlung in deiner letzten UStVA des Jahres denkst, empfehlen wir dir eine Erinnerung in sevdesk einzustellen.

Lege dir hierfür eine entsprechende Aufgabe an. Wie das geht, zeigen wir dir im Hilfeartikel Aufgaben erstellen.

Die Erstattung der Sondervorauszahlung buchst du anschließend als Einnahme mit den Angaben, wie in Punkt 2.2 erläutert.

3. Einkommensteuer

Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine private Steuer. Aus diesem Grund ist sie weder in deiner EÜR- noch in deiner GuV-Auswertung enthalten.

Sowohl die Zahlung als auch die Erstattung aus deinem Einkommensteuerbescheid gehört auf folgendes Buchungskonto:

  • SKR 03: 1810 Privatsteuern

  • SKR 04: 2150 Privatsteuern

Du findest es in sevdesk in den Kategorien unter Weiteres (A), Privat (B) und dann Privatsteuern (C).


4. Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer stellt eine nicht abziehbare Betriebsausgabe dar (siehe § 4 Abs. 5b EStG) und darf daher den Gewinn, der versteuert wird, nicht mindern.

Die Buchung der Gewerbesteuer ist weder in deiner EÜR- noch in deiner GuV-Auswertung enthalten.

Beachte:

Die GuV in sevdesk stellt den Gewinn vor Steuern dar. Handelsrechtlich wird die Gewerbesteuer zwar gebucht, gehört aber zum Gewinn nach Steuern, den dein Steuerberater für dich ermitteln sollte.

Die Gewerbesteuer wird auf folgendes Buchungskonto gebucht:

  • SKR 03: 4320 Gewerbesteuer

  • SKR 04: 7610 Gewerbesteuer

Du findest das Buchungskonto in sevdesk in den Kategorien unter Steuer (A), Steuer (B), Gewerbesteuer (C).

Die Buchung der Gewerbesteuer kann wie folgt aussehen. Als Belegnummer kannst du beispielsweise die Bescheid-Daten angeben oder die Buchungsnummer der Gemeinde.

Hat dies deine Frage beantwortet?