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1. Allgemeines
Nutzt du dein Pkw zu mehr als 50 % für betriebliche Zwecke, so gehört dein Fahrzeug zum notwendigen Betriebsvermögen. In diesem Fall hast du dein Fahrzeug in deinem Anlagevermögen zu erfassen und buchst die private Nutzung als Privatentnahme.
Nutzt du dein Pkw zwischen 10 % und 50 % für betriebliche Fahrten, dann kannst du frei wählen, ob du dein Fahrzeug ins Betriebsvermögen aufnimmst oder es im Privatvermögen lässt.
Bei einer Nutzung unter 10 % für betriebliche Zwecke, bleibt das Fahrzeug im Privatvermögen. Hier erfasst du keine Anlage und buchst die betriebliche Nutzung anhand deiner Ermittlung.
Beachte:
Bespreche dieses Thema am besten mit deinem Steuerberater. Er kann je nach Nutzung für dich das steuerlich günstigere Ergebnis empfehlen.
Mehr Informationen hierzu kannst du gerne in unserem Blog-Beitrag Firmenwagen oder Privatfahrzeug nachlesen. Darin wird dir auch erklärt, wie du deine Pkw-Nutzung ermitteln kannst.
2. Betriebliche Nutzung des privaten Pkws
In diesem Fall gehört dein Fahrzeug zum Privatvermögen. Die Kfz-Versicherung, Tank- und andere laufenden Kosten bezahlst du von deinem privaten Konto. Sie stellen keine Betriebsausgaben dar und mindern also auch bisher nicht deinen Gewinn.
Deine betriebliche Nutzung möchtest du nun gewinnmindernd als Betriebsausgabe in deiner Buchhaltung erfassen.
Folgende Beispiele stellen eine betriebliche Nutzung deines Privatfahrzeugs dar:
- Fahrten zu Kunden / Lieferanten
- Fahrten zwischen deiner Wohnung und deinem Betrieb
- Reisekosten mit deinem privaten Fahrzeug
2.1 Erfassung in sevDesk
Erfasse deine betrieblichen Fahrten mit einem Ausgabebeleg in sevDesk.
Tipp:
Wenn du deine tatsächlichen Kosten nicht ermitteln oder nachweisen kannst, können 0,30 € pro Kilometer als Pauschale zur Ermittlung der Fahrtkosten genommen werden.
Gebe im Feld Lieferant beispielsweise einen fiktiven Kontakt oder dich selbst an.
Als Kategorie kannst du Reisekosten Kilometergelderstattung Unternehmer (A) (6673 im SKR04 / 4673 im SKR03) auswählen, das unter der Rubrik Reisen / Verpflegung (B) zu finden ist.
Bei der Erfassung der Kilometerpauschale wird die Umsatzsteuer (C)mit 0 % eingetragen.
2.2 Als bezahlt markieren in sevDesk
Da du deine Kosten für das private Fahrzeug privat bezahlst, stellt die betriebliche Nutzung eine Privateinlage dar.
Am besten legst du „Privateinlage“ als Verrechnungskonto im Bereich Zahlungen an. Siehe hierzu auch unseren Hilfeartikel Verrechnungskonto hinzufügen an.
Anschließend kannst du den Beleg über das Verrechnungskonto Privateinlagen als bezahlt markieren.
2.3 Auswertungen in sevDesk
In der Auswertung EÜR und GuV ist der betriebliche Aufwand nach der Erfassung enthalten und mindert deinen Gewinn.
3. Private Nutzung des Geschäftswagens
In diesem Fall gehört dein Fahrzeug zum Betriebsvermögen. Die Abschreibung, Kfz-Versicherung, Tank- und andere laufenden Kosten verbuchst du laufend als Betriebsausgaben. Sie mindern deinen Gewinn.
Deine private Nutzung des Pkws wird als Betriebseinnahme gebucht und erhöht dadurch deinen Gewinn. Darauf ist die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.
3.1 Erfassung in sevDesk
Im ersten Schritt legst du das benötigte Buchungskonto Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) (im SKR04 4645 / im SKR03 8921) an. Siehe hierzu den Hilfeartikel Buchungskonto hinzufügen an.
Im nächsten Schritt legst du im Bereich der Belege eine Einnahme an und verwendest nun das von dir hinzugefügte Buchungskonto.
3.2 Als bezahlt markieren in sevDesk
Die private Nutzung stellt eine „Unentgeltliche Wertabgabe“ dar. Da wir hierfür kein Buchungskonto haben, legst du am besten ein Verrechnungskonto an und benennst dieses beispielsweise Unentgeltliche Wertabgaben. So hast du diese Eingaben übersichtlich auf einen Blick.
Siehe hierzu auch unseren Hilfeartikel Verrechnungskonto hinzufügen an.
Tipp:
Teile deinem Steuerberater das Verrechnungskonto mit und er kann dies mit wenig Aufwand in seiner Software umbuchen.
Verbuche den Einnahmebeleg mit dem angelegten Verrechnungskonto als bezahlt.
3.3 Auswertungen in sevDesk
In der EÜR und auch in der GuV ist die Einnahme als Ertrag enthalten und erhöht deinen Gewinn.
Hast du eine Pkw-Nutzung mit Umsatzsteuer verbucht, wie in dem Beispiel unter 3.2, dann ist der Umsatz in deiner USt VA (Feldnummer 81, Umsätze zu 19 %) enthalten und erhöht deine Zahllast an das Finanzamt.