Dieser Artikel bezieht sich auf die Softwareversion 2.
Um herauszufinden, welche Version du verwendest, öffne einfach deinen sevDesk Account und klicke unten links auf deinen Benutzernamen.
Für Informationen zur Version 1, klicke bitte auf den folgenden Button:
Informationen zu Softwareversion 2
sevdesk unterstützt dich bei deiner Buchhaltung – unabhängig davon, ob du deine Gewinnermittlung mithilfe der einfachen oder doppelten Buchführung machst.
Eine einfache Buchführung darf jeder machen, der nicht buchführungspflichtig ist, also kein Kaufmann ist
Nähere Informationen kannst du in unserem Lexikon-Beitrag Buchführungspflicht nachlesen.
Alle Kaufleute, die zur Buchführung verpflichtet sind, ermitteln ihren Gewinn mithilfe der doppelten Buchführung. Sie müssen einen Jahresabschluss und damit mindestens eine Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz erstellen.
1. Einfache Buchführung für Freiberufler und Kleingewerbetreibende
Mit sevdesk kannst du deinen Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Die EÜR steht dir tagesaktuell unter dem Menüpunkt Steuern in der Unterkategorie EÜR zur Verfügung.
Deine Einnahmen und Ausgaben werden mit dem Zahlungsdatum (Zufluss- und Abfluss-Prinzip) in die EÜR übernommen. Das heißt z. B. die Büromiete, die man am 1. des Monats im Voraus bezahlt, erscheint auch zu diesem Zeitpunkt in der EÜR.
Einnahmen (1) minus Ausgaben (2) bildet dein steuerliches Ergebnis (3) (Gewinn oder Verlust), das du dem Finanzamt im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung mitteilst und versteuerst.
Klickst du auf die jeweiligen Bereiche der EÜR, z. B. auf Betriebseinnahmen, so öffnen sich Unterkategorien. Hier werden deine Einnahmen nochmals in Unterkategorien unterteilt. Das Gleiche gilt auch für deine Betriebsausgaben.
Wenn du Wirtschaftsgüter in deinen Anlagen gebucht hast, wird hier nicht die gesamte Ausgabe mit der Zahlung in die EÜR übernommen, sondern die Abschreibung, die auf die Nutzungsdauer verteilt worden ist. Diese findest du in bei den Betriebsausgaben in der Unterkategorie Absetzung für Abnutzung (AFA).
Die einbehaltene Umsatzsteuer aus Kundenrechnungen oder eine Umsatzsteuererstattung aus der UStVA ist auch zu den Einnahmen zu rechnen.
Die Vorsteuer aus deinen Lieferantenrechnungen hingegen oder die Umsatzsteuerzahllast aus der UStVA ist als eine Ausgabe in der EÜR zu deklarieren.
Vereinfacht kann man sagen, dass also jeder Zahlungseingang, der mit deinem Unternehmen zu tun hat, eine Einnahme in der EÜR ist und jeder Zahlungsausgang eine Ausgabe.
2. Doppelte Buchführung für Kapitalgesellschaften, eingetragene Kaufleute und Gewerbebetriebe ab einer gewissen Größenordnung
Neben der EÜR kann sevdesk auch die Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) unter dem Menüpunkt Auswertungen abbilden. Hierfür kannst du in der Menüleiste unter Einstellungen in der Unterkategorie Unternehmen, im Bereich Buchhaltung & Steuer deine Gewinnermittlung auf GuV umstellen.
Der von sevdesk erstellte DATEV-Export ist nach dem Prinzip der doppelten Buchführung aufgebaut. So kann dein Steuerberater mithilfe der von dir zur Verfügung gestellten Datenbasis die Abschlussarbeiten inkl. Bilanz erstellen.
In die GuV-Auswertung wird deine Einnahme und Ausgabe mit dem Leistungsdatum aufgenommen. Ob die Einnahme oder Ausgabe bereits bezahlt ist, spielt hierbei keine Rolle.
Die Umsatzsteuer und Vorsteuer ist im Gegensatz zur EÜR komplett neutral und beeinflusst den Gewinn nicht.