10-Tage-Regelung (EÜR)

Hier erklären wir dir, was du hinsichtlich der 10-Tage-Regelung (EÜR) in deiner Betriebsausgabe/ Betriebseinnahme beachten sollst.

1. Betriebsausgabe

Betriebsausgaben, die unter die 10-Tage-Regelung nach § 11 (2) EStG fallen, können wie folgt in sevDesk verbucht werden:
  1. Einrichtung eines Verrechnungskontos: → Name, z. B. „10-Tage-Regelung“.
  2. Ausgabe, die die 10-Tage-Regelung betrifft, erfassen: → am besten Belegdatum Altjahr, z. B. 31.12. wählen, damit es im Export an den Steuerberater im Dezember enthalten ist.
  3. Diesen Ausgabebeleg als „Bezahlt markieren“ → über das Verrechnungskonto „10-Tage-Regelung“ mit Datum 31.12.
  4. Transaktion auf Bankkonto im Januar → über Funktion „Umbuchen“ auf das Verrechnungskonto „10-Tage-Regelung“ buchen.
 

Hinweis:

Ist das Verrechnungskonto mit einem Buchungskonto für „Bank“ angelegt, so sollte der Steuerberater die Forderung in DATEV auf das korrekte Konto umbuchen. Dies hat aber keinerlei Auswirkung in sevDesk. Die Gewinnermittlung stimmt.

Ergebnis:
  • Die Betriebsausgabe ist im alten Wirtschaftsjahr enthalten.
  • Im neuen Wirtschaftsjahr wird die Betriebsausgabe nicht in die Gewinnermittlung miteinbezogen.
  • Verrechnungskonto: Wenn Schritt 4 richtig ausgeführt worden ist, hat das Verrechnungskonto einen Saldo von 0 €. 
  
2. Betriebseinnahme
Betriebseinnahmen, die unter die 10-Tage-Regelung nach § 11 (2) EStG fallen, können wie folgt in sevDesk verbucht werden:
  1. Einrichtung eines Verrechnungskontos: → Name, z. B. „10-Tage-Regelung“.
  2. Einnahme, die die 10-Tage-Regelung betrifft als „Bezahlt markieren“ → über das Verrechnungskonto „10-Tage-Regelung“ mit Datum 31.12.
  3. Transaktion auf Bankkonto im Januar→ über Funktion „Umbuchen“ auf das Verrechnungskonto „10-Tage-Regelung“ buchen.
 
Hinweis:
Ist das Verrechnungskonto mit einem Buchungskonto für „Bank“ angelegt, so sollte der Steuerberater die Verbindlichkeit in DATEV auf das korrekte Konto umbuchen. Dies hat aber keinerlei Auswirkung in sevDesk. Die Gewinnermittlung stimmt.
 
Ergebnis:
  • Die Betriebseinnahme ist im alten Wirtschaftsjahr enthalten.
  • Im neuen Wirtschaftsjahr wird die Betriebseinnahme nicht in die Gewinnermittlung miteinbezogen.
  • Verrechnungskonto: Wenn Schritt 3 richtig ausgeführt worden ist, hat das Verrechnungskonto einen Saldo von 0 €. 
  
Tipp:
Informiere deinen Steuerberater über den Sachverhalt, sodass er die Betriebseinnahme für den aktuellen Jahresabschluss berücksichtigt.