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In diesem Artikel erklären wir dir, wie du eine Bewirtung in sevDesk verbuchen kannst. Buchhalterisch gibt es hier die Unterscheidung, ob du Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten, etc.) oder deine Mitarbeiter bewirtest, wenn es betrieblich veranlasst ist.
Bevor ein Geschäftsessen als Betriebsausgabe gebucht werden kann, sind einige zusätzlichen Angaben zur Restaurantrechnung notwendig. In dem Artikel zu Bewirtungsbelegen erfährst du die Mindestanforderungen an einen Bewirtungsbeleg.
1. Bewirtung von Geschäftspartnern
Wenn du mit deinen Geschäftspartnern Essen gehst, kannst du diese Kosten zu 70 % als Betriebsausgaben geltend machen. Die restlichen 30 % der Ausgabe stellen die sog. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben dar.
Diese Bewirtung ist nicht betrieblich veranlasst, sondern geschäftlich.
Hast du im Restaurant dem Kellner Trinkgeld gegeben, das auf deiner Rechnung auch ausgewiesen ist, wird auch diese Ausgabe nach dem gleichen Prinzip mit 70 % als Betriebsausgabe steuerlich anerkannt.
Zu beachten ist es, dass die Vorsteuer dieser Ausgaben dennoch zu 100 % abgesetzt werden darf. Hier erfolgt also keine Aufteilung.
Falls du bei einer Besprechung mit deinem Geschäftspartner, Kaffee und Kekse reichst, sind das natürlich nicht gleich Bewirtungsaufwendungen. Diese Aufmerksamkeiten dürfen als solche zu 100 % als Betriebsausgaben gebucht werden.
EXPERTEN TIPP:
Wenn du für einen Restaurantbesuch mit Geschäftspartnern einen Nebenraum reserviert hast, biete dem Restaurant doch die Zahlung einer Raummiete an und bitte im Gegenzug um günstigere Getränke- und Essenspreise.
Der Hintergrund hier ist: Die Raummiete kannst du zu 100 % als Betriebsausgabe angeben, die Bewirtung in diesem Fall ja nur zu 70 %.
1.1 Verbuchung der geschäftlichen Bewirtung
Erfasse hierzu einen Ausgabenbeleg mit dem Buchungskonto Bewirtungskosten / Geschäftsessen. Dieses Konto findest du unter der Überkategorie „Reisen/Verpflegung“.
Du kannst den Anlass einfach per Mausklick auswählen. Für die Bewirtung deiner Kunden klickst du die Option Geschäftlicher Anlass an. Die korrekte Aufteilung der abzugsfähigen 70 % und der nicht abzugsfähigen 30 % erfolgt für die Bewirtungskosten und das Trinkgeld automatisch.
1.2 Ausweis in der EÜR-Auswertung
In deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird der Bewirtungsaufwand mit dem Zahldatum aufgenommen. Die Bewirtungskosten werden unter den Indirekten Kosten aufgeführt.
Der volle Bewirtungsaufwand wird unter „Bewirtungskosten / Geschäftsessen“ angezeigt und die „nicht abzugsfähige Bewirtung 30 %“ als Minusbetrag. So werden in der Summe nur die 70 % deinen Ausgaben in der EÜR hinzugerechnet.
1.3 Vorsteuerabzug in der UStVA
Die gesamte Vorsteuer aus dem Bewirtungsbeleg wird in deine Umsatzsteuervoranmeldung aufgenommen.
2. Bewirtung von Mitarbeitern
Die Bewirtung deinen Mitarbeitern hingegen kannst du sogar in voller Höhe, also zu 100 %, als Betriebsausgabe erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst war. Dies ist der Fall, wenn es sich z. B. um eine Betriebsfeier handelt.
Das Trinkgeld, das du für eine betrieblich veranlasste Bewirtung ausgibst, darfst du auch zu 100 % als Betriebsausgabe ansetzen.
2.1 Verbuchung der betrieblichen Bewirtung
Erfasse hierzu einen Ausgabenbeleg auf die Kategorie Bewirtungskosten / Geschäftsessen.
Dieses Konto findest du unter der Überkategorie „Reisen/Verpflegung“.
Du kannst den Anlass einfach per Mausklick auswählen. Für die Bewirtung deiner Mitarbeiter klickst du die Option Betrieblicher Anlass an.
2.2 Ausweis in der EÜR-Auswertung
In deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird der Bewirtungsaufwand mit dem Zahldatum aufgenommen. Die Bewirtungskosten werden unter den Indirekten Kosten aufgeführt.
2.3 Vorsteuerabzug in der UStVA
Die gesamte Vorsteuer aus dem Bewirtungsbeleg wird in deine Umsatzsteuervoranmeldung aufgenommen.