Pkw-Nutzung Unternehmer

Hier erklären wir dir, wie du als Unternehmer deine Pkw-Nutzung in sevDesk verbuchen kannst.

1. Allgemeines

Nutzt du dein Pkw zu mehr als 50 % für betriebliche Zwecke, so gehört dein Fahrzeug zum notwendigen Betriebsvermögen. In diesem Fall hast du dein Fahrzeug in deinem Anlagevermögen zu erfassen und buchst die private Nutzung als Privatentnahme.

Nutzt du dein Pkw zwischen 10 % und 50 % für betriebliche Fahrten, dann kannst du frei wählen, ob du dein Fahrzeug ins Betriebsvermögen aufnimmst oder es im Privatvermögen lässt. 

Bei einer Nutzung unter 10 % für betriebliche Zwecke, bleibt das Fahrzeug im Privatvermögen. Hier erfasst du keine Anlage und buchst die betriebliche Nutzung anhand deiner Ermittlung.

Beachte: Bespreche dieses Thema am besten mit deinem Steuerberater. Er kann je nach Nutzung für dich das steuerlich günstigere Ergebnis empfehlen.

Mehr Informationen hierzu kannst du gerne in unserem Blog-Beitrag Firmenwagen oder Privatfahrzeug nachlesen. Darin wird dir auch erklärt, wie du deine Pkw-Nutzung ermitteln kannst. 

2. Betriebliche Nutzung des privaten Pkws

In diesem Fall gehört dein Fahrzeug zum Privatvermögen. Die Kfz-Versicherung, Tank- und andere laufenden Kosten bezahlst du von deinem privaten Konto. Sie stellen keine Betriebsausgaben dar und mindern also auch bisher nicht deinen Gewinn.

Deine betriebliche Nutzung möchtest du nun gewinnmindernd als Betriebsausgabe in deiner Buchhaltung erfassen. 

Folgende Beispiele stellen eine betriebliche Nutzung deines Privatfahrzeugs dar:

- Fahrten zu Kunden / Lieferanten

- Fahrten zwischen deiner Wohnung und deinem Betrieb

- Reisekosten mit deinem privaten Fahrzeug

2.1 Erfassung in sevDesk

Erfasse deine betrieblichen Fahrten mit einem Ausgabebeleg in sevDesk.

Tipp: Wenn du deine tatsächlichen Kosten nicht ermitteln oder nachweisen kannst, können 0,30 € pro Kilometer als Pauschale zur Ermittlung der Fahrtkosten genommen werden.

Als Kategorie kannst du „Reisekosten Kilometergelderstattung Unternehmer“ (6673 SKR 04/ 4673 SKR 03) auswählen, das unter der Rubrik „Reisen / Verpflegung“ zu finden ist.

Gebe im Feld Lieferant beispielsweise einen fiktiven Kontakt oder dich selbst an.

Bei der Erfassung der Kilometerpauschale wird die Umsatzsteuer mit 0 % eingetragen.

 

 

2.2 Als bezahlt markieren in sevDesk

Da du deine Kosten für das private Fahrzeug privat bezahlst, stellt die betriebliche Nutzung eine Privateinlage dar.

Am besten legst du „Privateinlage“ als Verrechnungskonto im Bereich Zahlungen an. Siehe hierzu auch unseren Hilfeartikel Verrechnungskonto hinzufügen an.

Anschließend kannst du den Beleg über das Verrechnungskonto Privateinlagen als bezahlt markieren.

 

2.3 Auswertungen in sevDesk

In der Auswertung EÜR und GuV ist der betriebliche Aufwand nach der Erfassung enthalten und mindert deinen Gewinn.

3. Private Nutzung des Geschäftswagens

In diesem Fall gehört dein Fahrzeug zum Betriebsvermögen. Die Abschreibung, Kfz-Versicherung, Tank- und andere laufenden Kosten verbuchst du laufend als Betriebsausgaben. Sie mindern deinen Gewinn.

Deine private Nutzung des Pkws wird als Betriebseinnahme gebucht und erhöht dadurch deinen Gewinn. Darauf ist die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.

3.1 Erfassung in sevDesk

Im ersten Schritt legst du das benötigte Buchungskonto (Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) SKR03 das Konto 8921 / SKR 04 das Konto 4645) an.

Siehe hierzu auch unseren Hilfeartikel Buchungskonto anlegen an.



Als Kontoart ist zwingend Einnahmen für die oben genannten Buchungskonten zu vergeben, sowie bei dem Buchungskonto 8921 bzw. 4645 den Regler für Automatikkonto zu aktivieren. Das ist wichtig für den späteren Export an deinen Steuerberater.

 

Im nächsten Schritt legst du im Bereich der Belege eine Einnahme an und verwendest nun das von dir oben angelegte eigenes Buchungskonto.

3.2 Als bezahlt markieren in sevDesk

Die private Nutzung stellt eine „Unentgeltliche Wertabgabe“ dar. Da wir hierfür kein Buchungskonto haben, legst du am besten ein Verrechnungskonto an.

Siehe hierzu auch unseren Hilfeartikel Verrechnungskonto hinzufügen an.

Tipp: Teile deinem Steuerberater das Verrechnungskonto mit und er kann dies mit wenig Aufwand in seiner Software umbuchen.

 

Verbuche den Einnahmebeleg mit dem angelegten Verrechnungskonto als bezahlt.

3.3 Auswertungen in sevDesk

In der EÜR und auch in der GuV ist die Einnahme als Ertrag enthalten und erhöht deinen Gewinn.

Hast du eine Pkw-Nutzung mit Umsatzsteuer verbucht, wie in dem Beispiel unter 3.2, dann ist der Umsatz in deiner USt VA (Feldnummer 81, Umsätze zu 19 %) enthalten und erhöht deine Zahllast an das Finanzamt.