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1. Allgemeines
Als Privatentnahme bezeichnet man finanzielle Mittel, Produkte oder Leistungen, die aus dem Betriebsvermögen zum privaten Gebrauch entnommen werden.
In unserem Lexikon-Beitrag kannst du hierzu noch mehr zu diesem Thema nachlesen.
Hier zeigen wir dir Beispiele von Privatentnahmen:
Geld / Barentnahmen:
- Bargeld aus der Kasse / vom Geschäftskonto wird entnommen
- eine private Rechnung wird vom Geschäftskonto bezahlt
Sachentnahmen:
- man kauft 3 Laptops für den Betrieb und einen davon gibt man der Tochter für die Schule
- man führt einen Einzelhandel und entnimmt täglich das frische Brot für zu Hause
Nutzungsentnahmen:
- man telefoniert auch privat mit dem Geschäftshandy
2. Barentnahme
2.1. Entnahme von Bargeld
Du hebst 200,– EUR von deinem Geschäftskonto für private Zwecke ab und gehst dann wie folgt in sevdesk vor:
Neben der Transaktion auf deinem Bankkonto findest du drei Pünktchen. Klicke auf das Symbol, es öffnen sich mehrere Optionen zur Auswahl. In deinem Fall wählst du Als privat markieren aus und deine Transaktion wird automatisch auf das Konto „Privatentnahme“ gebucht.
2.2. Private Kosten werden vom Geschäftskonto bezahlt
Private Kosten der Lebensführung dürfen deinen Gewinn nicht mindern, somit ist die Transaktion auf der Bank eine Privatentnahme.
Auch hier kannst du genau wie bei Punkt 2.1 ganz einfach die Transaktion als privat markieren.
Falls du aber ein Belegbild hochladen willst, um die Privatentnahme besser nachvollziehen zu können, kannst du auch so vorgehen:
Erfasse einen Ausgabebeleg und wähle als Kategorie Privatentnahmen aus. Da du für private Kosten keinen Vorsteuerabzug geltend machen kannst, wird das Feld Umsatzsteuer automatisch auf 0 % gesetzt.
Anschließend kannst du diesen Beleg wie gewohnt mit deiner Transaktion auf der Bank verknüpfen.
3. Sachentnahme
Du hast Waren als betrieblichen Wareneingang gebucht und entnimmst nun etwas davon für dich privat. Hier spricht man von einer unentgeltlichen Wertabgabe.
Zum einen muss deine Gewinnermittlung korrigiert werden. Du hast ja einen Aufwand erfasst, der deinen Gewinn mit dem vollen Betrag gemindert hat, obwohl du es privat verbraucht hast.
Da du bei der Erfassung der Eingangsrechnung auch die Vorsteuer für die Waren gezogen hast, ist jetzt diese auf die entnommene Ware ebenfalls zu berichtigen.
3.1 Buchungskonto anlegen
Im ersten Schritt legst du das benötigte Buchungskonto an.
Siehe hierzu auch unseren Hilfeartikel Buchungskonto anlegen an.
Hierbei unterscheiden wir die Mehrwertsteuer mit 7 % und 19 %:
Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren)
7 % USt: SKR03 das Konto 8915 / SKR 04 das Konto 4610Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren)
19 % USt: SKR03 das Konto 8910 / SKR 04 das Konto 4620
Als Kontoart ist zwingend Einnahmen für die oben genannten Buchungskonten zu vergeben sowie jeweils den Regler für Automatikkonto zu aktivieren, was für den späteren Export an deinen Steuerberater wichtig ist.
3.2 Erfassung des Eigenverbrauchs
Im Folgenden siehst du ein Erfassungsbeispiel in sevdesk.
Hierfür legen wir im Bereich der Belege eine Einnahme an und verwenden jetzt die von oben angelegten eigenen Buchungskonten.
3.3 fiktive Zahlung über Verrechnungskonto
Für die fiktive Bezahlung dieser Belege empfehlen wir dir ein Verrechnungskonto für die unentgeltliche Wertabgabe hinzuzufügen. Das erleichtert dir die Abstimmung und Prüfung der Buchungen.
Siehe hierzu auch unseren Hilfeartikel Verrechnungskonto hinzufügen an.
4. Nutzungsentnahme
4.1. Erfassung in sevdesk
Du nutzt das betriebliche Handy auch privat und erhältst eine Eingangsrechnung deines Mobilfunkanbieters.
Dann ist es am einfachsten, wenn du bereits die Eingangsrechnung in zwei Positionen teilst und den betrieblichen und privaten Anteil direkt verbuchst.
Tipp:
Wie hoch dein Anteil für die private Nutzung ist, kann dir am besten dein Steuerberater sagen.
Beispiel:
Wir erhalten eine monatliche Handyrechnung in der Höhe von insgesamt 59,50 € Brutto (inkl. 19 % USt).
Wir gehen in unserem Beispiel davon aus, dass das Handy zu 30 % (= 17,85 €) privat und zu 70 % (= 41,65 €) betrieblich genutzt wird.
Beachte:
Für den Anteil deiner privaten Nutzung hast du keinen Vorsteuerabzug. Somit wird nicht die gesamt bezahlte Umsatzsteuer aus dieser Rechnung als Vorsteuer gezogen.
In der Position A wird der betriebliche Anteil wie gewohnt als Ausgabe erfasst. Für diesen Anteil darf auch die Vorsteuer gezogen werden, weshalb hier die Angabe 19 % USt gemacht wurde.
Die Position B stellt den privaten Anteil der Handyrechnung dar. Als Kategorie wird „Privatentnahmen“ verwendet und dadurch das Feld der Umsatzsteuer bereits automatisch auf 0 % USt gesetzt.