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  3. Umsatzsteuerregelungen bei Rechnungen

Steuerfreie Umsätze §4 UStG

Hier erklären wir dir, wie und wofür du diese Umsatzsteuerregelung verwenden kannst.

1. Allgemeines

Mit der im System bereits hinterlegten Umsatzsteuerregelung Steuerfreie Umsätze § 4 UStG sind die Umsätze gemeint, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. In der Umsatzsteuervoranmeldung werden diese Umsätze in der Feldnummer 48 gemeldet.

Darunter fallen z. B. die Umsätze mit Versicherungen, der Tätigkeit als Arzt oder ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten und viele andere Umsätze.

Tipp:

Halte hierzu Rücksprache mit deinem Steuerberater oder Finanzamt, ob deine Tätigkeit unter die o. g. Umsatzsteuer-Befreiung fällt.

2. Rechnungen mit „Steuerfreie Umsätze § 4 UStG“

Im Bereich Rechnungen werden dir die Umsatzsteuerregelungen unter weitere Optionen einblenden vorgeschlagen. 

Wählst du diese Umsatzsteuerregelung aus, wird der Steuersatz in jeder Rechnungsposition automatisch auf 0 % gesetzt und ist unveränderbar.

2. Einnahmebelege mit „Steuerfreie Umsätze § 4 UStG“

Wenn du deine Rechnungen über eine externe Stelle schreibst und sie dann anschließend in sevDesk als Einnahmebeleg erfasst, werden dir auch hier die Umsatzsteuerregelungen vorgeschlagen: 

Beachte:

Die Umsatzsteuerregel Steuerfreie Umsätze § 4 UStG wird nur in Verbindung mit einem Ertragskonto, wie z. B. Einnahmen/Erlöse, verwendet. 

3. Umsatzsteuer Auswertung

In der Umsatzsteuer Auswertung findest du deine Einnahmebelege und Rechnungen anschließend unter Steuerfreie Umsätze § 4 UStG.

 

Über das Fragezeichen kannst du dir die Details anzeigen lassen:

 

In der Umsatzsteuervoranmeldung selbst wird dann der gesamte Umsatz in die Feldnummer 48 übernommen und so an das Finanzamt übertragen.