Verbuchen von sonstigen Leistungen aus dem Drittland & an Kunden im Drittland

Hier erklären wir dir, wie du mit sonstigen Leistungen aus dem Drittland oder an Kunden im Drittland in sevDesk umgehst

1. Allgemeines

Unter sonstige Leistungen fällt alles, was keine Lieferung (in der Regel ein körperlicher Gegenstand) ist. Somit wird als sonstige Leistung z. B. eine Dienstleistung oder Katalogleistung angesehen.

Die Katalogleistungen sind bestimmte sonstige Leistungen, die man in § 3a Absatz 4 Satz 2 UStG vollständig aufgelistet findet. Zum Beispiel gehören u. a. Werbeleistungen, Leistungen aus der Tätigkeit von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Ingenieuren, etc., die Vermietung von beweglichen körperlichen Gegenständen (Maschine, nicht aber Gebäude oder Beförderungsmittel) dazu.

Tipp: Bespreche deine Geschäftsvorfälle mit deinem Steuerberater, um sicherzugehen, um welche Leistungen es sich bei dir handelt.

2. Belege - Einkauf von sonstigen Leistungen

2.1. Beispiel

In unserem Beispiel haben wir eine Eingangsrechnung von unserem Steuerberater aus der Schweiz erhalten.

Der Beleg ist ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis „Reverse Charge“ bzw. „Umkehr der Steuerschuldnerschaft“ ausgestellt worden, da wir unsere Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben haben. 

2. 2. Umsatzsteuerregel für Ausgabebelege

Um Reverse-Charge Drittland auf deinen Ausgabebelegen anwenden zu können, musst du zuerst eine gesonderte Umsatzsteuerregelung anlegen.

Du hast dafür zwei Möglichkeiten: Entweder klickst du in der Belegerfassungsmaske auf + Umsatzsteuerregelung anlegen

ODER du gehst im Hauptmenü zu Einstellungen → Buchhaltung → Umsatzsteuerregelungen. Siehe hierzu auch unseren Hilfeartikel Umsatzsteuerregelungen.

Beim Anlegen muss ein Beschreibungstext (für die eigene Betitelung), ein Steuersatz und die UStVA-Feld Nummer gewählt werden. Für unser Beispiel benötigen wir eine Umsatzsteuerregelung mit den Kennzahlen 84/85 und 67, da wir eine sonstige Leistung aus einem Drittland (Schweiz) bezogen haben und legen diese so an. 

Tipp:  Für den Export an deinen Steuerberater kannst du hier noch einen BU Schlüssel eintragen.

 

2. 3. Ausgabebeleg erfassen

Beim Verbuchen von Ausgabebelegen in sevDesk kannst du unter Umsatzsteuerregelung die oben angelegte Reverse Charge Drittland Regel auswählen.

Hinweis: Nach der Auswahl der Umsatzsteuerregel ist das Feld Umsatzsteuer in % unbedingt auf 0 % manuell in der Eingabemaske pro Position anzupassen!

 

2. 4. Reverse Charge Drittland in der UStVA-Auswertung

In der Voransicht der Umsatzsteuer wird dein Beleg mit der Umsatzsteuerregel „Reverse Charge Drittland“ in der Informationsspalte der Vorsteuer dargestellt. Um den Beleg einzusehen, klicke auf das Fragezeichen.

Die 3er-Kombination funktioniert nach folgendem Prinzip für die UStVA:

Der Netto-Betrag wird auf das Feld 84 gemeldet und die Umsatzsteuer auf das zweite Feld 85. Für die Umkehr der Umsatzsteuer wird der USt-Betrag aus dem zweiten Feld auch in das dritte Feld 67 als Vorsteuer gemeldet.

Der Betrag aus dem zweiten und dem dritten Feld gleichen sich somit wieder aus. Es ergibt sich für die Umsatzsteuer-Voranmeldung daraus eine Zahllast von 0,00 €.

3. Rechnungen – Verkauf von sonstigen Leistungen

3. 1. Beispiel

Hier verkaufen wir eine Dienstleistung an einen Unternehmer mit Sitz in der Schweiz, das kein Mitgliedsstaat der EU ist. 

Unsere Rechnung an den Kunden in der Schweiz stellen wir ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis „Nicht im Inland steuerbare Leistung“ aus.

In der UStVA muss dieser Umsatz in der Kz. 45 gemeldet werden.

3. 2. Umsatzsteuerregel für Rechnungen

Im Bereich der Rechnungsmaske steht dir die Umsatzsteuerregel Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (außerhalb der EU, z. B. Schweiz), die in die Kz. 45 der UStVA fließt, bereits zur Verfügung.

Um diese Regel auch für deine Einnahmebelege anzuwenden, musst du zuerst eine gesonderte Umsatzsteuerregelung anlegen.

Du hast dafür zwei Möglichkeiten: Entweder klickst du in der Rechnungsmaske auf + Umsatzsteuerregelung anlegen

ODER du gehst im Hauptmenü zu Einstellungen → Buchhaltung → Umsatzsteuerregelungen. Siehe hierzu auch unseren Hilfeartikel Umsatzsteuerregelungen.

Beim Anlegen muss ein Beschreibungstext (für die eigene Betitelung), ein Steuersatz 0 % und die UStVA-Feld Nummer 45 gewählt werden.

Hier das Beispiel für die Umsatzsteuerregel:

3. 3. Rechnungen für sonstige Leistungen erstellen

Bei der Erfassung der Rechnung kannst du in der Rechnungsmaske unter Weitere Optionen einblenden, deine Umsatzsteuerregelungen finden und die o. g. Regel verwenden.

Das Feld der Umsatzsteuer wird automatisch auf 0 % gesetzt und ist unveränderbar.

3. 4. Meldung in der UStVA-Auswertung

In der Voransicht der Umsatzsteuer wird deine Rechnung mit dem Namen der Umsatzsteuerregel in der Informationsspalte der Umsatzsteuer dargestellt. Um die Rechnung einzusehen, klicke auf das Fragezeichen.

 

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird dieser Umsatz in Feld 45 gemeldet: