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Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Hier erläutern wir die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und wie sich diese in sevdesk zusammensetzt

Vor über einer Woche aktualisiert

Dieser Artikel bezieht sich auf die Softwareversion 2.

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1. Allgemeines zur Gewinnermittlung EÜR

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist das Resultat aller bezahlten Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Sie entspricht dem amtlich vorgegebenen Vordruck des Bundesfinanzministeriums und ist mit den jeweiligen Feldnummern versehen.

Tipp:

Je nachdem, was du in den Einstellungen im Bereich Unternehmen definiert hast, steht dir die Auswahl EÜR oder GUV zur Verfügung. Ein Wechsel im Bereich Auswertungen steht nicht zur Verfügung.

Zu- und Abflussprinzip (EÜR)

Rechnungen und Belege werden anhand des Bezahldatums berücksichtigt. Es wird erst dann eingerechnet, wenn dein Kunde die fälligen Rechnungen tatsächlich bezahlt hat bzw. du deine Belege bezahlt hast. Das Rechnungsdatum ist nicht ausschlaggebend.

In nur wenigen Fällen darf vom Zu- und Abflussprinzip abgewichen werden:

  • Regelmäßig fällige Ein- und Auszahlungen: Hier werden z. B. Mieten, Telefon, Darlehnszinsen, Versicherungen, die 10 Tage vor oder nach dem Geschäftsjahresende gezahlt werden, dem Jahr, in dem die Ausgabe entstanden ist, zugeordnet. Wird beispielsweise die Telefonrechnung für Dezember noch im selben Monat oder bis zum 10.01. des Folgejahres bezahlt, wird die Zahlung dem laufenden Geschäftsjahr zugeordnet, ansonsten dem nächsten Jahr. Siehe hierzu unseren Hilfeartikel 10-Tage-Regelung (EÜR) an.

  • Kreditkarten: Die Zahlung bzw. der Geldabfluss erfolgt mit der Unterzeichnung des Zahlungsbelegs. Das bedeutet für dich, dass deine Käufe mittels Kreditkarte im Dezember noch im Dezember als Aufwendungen berücksichtigt werden müssen, auch wenn die Kreditkartenabrechnung mit der Abbuchung vom Konto erst im Januar des Folgejahres erfolgt.

  • Abschreibungen: Hier kommt es auf den Anschaffungszeitpunkt und die tatsächliche Verfügbarkeit des Wirtschaftsguts an. Wird z. B. ein PKW kurz vor Jahresende geliefert und der Rechnungsbetrag erst Anfang Januar bezahlt, kann die Abschreibung trotzdem im alten Jahr anteilig angesetzt werden, da als Anschaffungsdatum der Liefertermin gilt.

Hinweis:

Bei Unsicherheiten, wende dich an deinen Steuerberater.

2. Auswertung ansehen

Gehe im Hauptmenü zu Steuern und wähle EÜR.

Die Übersicht ist folgendermaßen aufgebaut:

  • Zeitraum lässt sich nach Jahr, Quartal, Monat, Tage oder Benutzerdefiniert einstellen (A)

  • Dokument lässt sich als PDF exportieren (B)

  • Über den Button Filter, hast du die Möglichkeit Ungebuchte Kategorien ein- oder auszublenden. Klicke hierfür auf Einblenden oder Ausblenden. Die entsprechende Auswahl wird grau markiert(C)

  • Die Positionssummen der EÜR lassen sich über das Symbol erweitern. (D)

Tipp:

Die EÜR-Zeilen sind mit den Nummern aus dem öffentlichen EÜR Formular des Bundesfinanzministeriums versehen und können somit eins zu eins in Elster übertragen werden.

Du kannst die erfassten Dokumente in den Spalten einsehen und überprüfen. In unserem Beispiel öffne die Position Betriebsausgaben über das Symbol . Klicke auf Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben. Wähle dann Arbeitsmittel.

Beim Klicken auf Bürobedarf öffnet sich rechts ein Fenster mit den jeweils erfassten Dokumenten. Wähle das entsprechende Dokument aus.

Nach der Auswahl kannst du das entsprechende Dokument einsehen.

3. Auswertung herunterladen

Du kannst die Auswertung als PDF herunterladen.

PDF: Klicke oben rechts auf den Button PDF herunterladen.

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