Einfuhrumsatzsteuer

Hier zeigen wir dir, wie du die Einfuhrumsatzsteuer in sevDesk erfasst und korrekt abbildet

Um die Steuer korrekt in die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) zu übertragen, wird oftmals eine Umsatzsteuerregel benötigt. Für die Einfuhrumsatzsteuer ist dies jedoch nicht notwendig. Bei Auswahl des in sevDesk hinterlegten Steuerkontos Einfuhrumsatzsteuer wird diese korrekt ins Feld 62 der UStVA übertragen.

 

Bei der Belegerfassung wählst du in den Kategorien das Konto Einfuhrumsatzsteuer aus (im SKR03 1588 bzw. im SKR04 1433).


Bei der Auswahl des Kontos Einfuhrumsatzsteuer, wir das Steuerfeld ausgegraut. Die Steuer wird zu 100% in das Feld 62 der UStVA übertragen. 

 

 

Hinweis: Auch wenn die Einfuhrumsatzsteuer noch nicht gezahlt worden ist, kann sie in der Umsatzsteuervoranmeldung des Monats geltend gemacht werden, in dem sie angefallen ist. Sie  wird dann automatisch unter den Auswertungen UStVA unter dem Punkt Vorsteuer angezeigt