OSS Verfahren

Hier zeigen wir dir, wie du Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer erstellst

Um Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer ausstellen zu können, benötigt
man hierfür gesonderte Umsatzsteuerregelungen. Im Folgenden möchten wir
dir die Eingabemöglichkeit in sevDesk vorschlagen.

1. Umsatzsteuerregelung anlegen

Für die spätere Auswertung empfehlen wir dir für jedes Land eine eigene Umsatzsteuerregelung anzulegen.

Gehe im Hauptmenü zu Einstellungen und dann Buchhaltung. Gehe im Reiter zu Umsatzsteuerregelungen . Klicke auf den blauen Button  Umsatzsteuerregelung anlegen.

Es öffnet sich eine Bearbeitungsmaske. Fülle die Maske wie folgt aus:

Text: Hier trägst du den Text ein, der auch auf der Rechnung erscheinen soll.

Steuersatz: Hier definierst du den Steuersatz, der bei der Regelung angewandt werden soll.

Auswahl: Hier kannst du auswählen, für welchen Bereich die Regelung genutzt werden soll. Blau = ausgewählt, grau = nicht ausgewählt. (Einnahmen und Ausgaben = Belege)

UStVA-Feld Nummer (A): Wähle hier 45 ausDas ist die Feldnummer des Elster-Formulars zur Umsatzsteuervoranmeldung, die angesprochen werden soll.

BU Schlüssel: Der BU Schlüssel wird zur korrekten Übertragung von Steuerinformationen (Steuersatz und -art) benötigt.

Klicke abschließend auf Erstellen.

2. Rechnung erstellen

Gehe im Hauptmenü zu Rechnungen. Klicke auf den blauen Button Rechnung erstellen.

Es öffnet sich eine Erfassungsmaske. Unter weitere Optionen auswählen kannst du die von dir angelegte Umsatzsteuerregelung auswählen und die Rechnung wie gewohnt mit der ausländischen Umsatzsteuer erstellen. 

 

3. Auswertung Umsatzsteuer

In der Umsatzsteuervoranmeldung kannst du deine Eingabe kontrollieren. Gehe hierfür im Hauptmenü zu Auswertungen → Umsatzsteuer.

In der Umsatzsteuervoranmeldung laufen diese Einnahmen in die Feldnummer 45. Die Umsatzsteuer wird hierfür nicht in der Zahllast berücksichtigt, da die Meldung über das Bundeszentralamt für Steuern separat zu melden ist.

 

 

4. Meldung OSS- Einnahmen an das BZSt

Die in der Auswertung unter Punkt 3 aufgeführten Einnahmen, die nach dem
OSS-Verfahren an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden
müssen, sind separat von sevDesk über das Meldeportal des BZSt elektronisch zu
übermitteln. sevDesk bietet noch keine Schnittstelle für die automatische
Übermittlung an.