Steuerzahlungen und Erstattungen

In diesem Artikel erklären wir dir, wie du deine Zahlungen an das Finanzamt buchen kannst.

 

Generell kannst du unter dem Menüpunkt Belege für "Zahlungen an das Finanzamt" eine Ausgabe erfassen. Falls du eine "Erstattung vom Finanzamt" erhältst, kannst du unter dem gleichen Menüpunkt eine Einnahme erfassen. Wenn du Hilfe bei der Erfassung benötigst schaue gerne in unseren Hilfeartikel Belege erfassen.

Tipp: Nutze dein Übertragungsprotokoll als Buchungsnachweis und lade ihn zu deiner Buchung hoch. So hast du deine UStVA auch gleich archiviert.

1. Vorauszahlungen zur Umsatzsteuer

Gehe im Hauptmenü zu Belege.

Wenn du eine Ausgabe erfassen möchtest, klicke auf den blauen Button Ausgabe erfassen.

Wenn du eine Einnahme erfassen möchtest, klicke auf den kleinen Pfeil neben dem Button Ausgabe erfassen. Es öffnet sich ein Drop-Down-Menü. Wähle Einnahme erfassen.

 

Sowohl die Zahlung als auch die Erstattung gehört auf folgendes Buchungskonto:

  • SKR 03: 1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
  • SKR 04: 3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

Du findest es in sevDesk in den Kategorien unter Steuer (A) mit Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, -Nachzahlungen, -Erstattungen (B).

 

Für die Erfassung des Zahllast aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung haben wir für dich folgenden Vorschlag: 

Belegnummer (A): gebe hier den UStVA-Zeitraum (Monat oder Quartal) deiner Meldung ein

Lieferant (B): lege dein Betriebs-Finanzamt als Kontakt an und wähle ihn aus

Kategorie (C): als Buchungskonto wählst du, wie oben beschrieben Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, -Nachzahlungen, -Erstattungen aus

Umsatzsteuer (D): der Umsatzsteuer-Satz wird nach der Auswahl der Kategorie automatisch auf 0 % gesetzt und kann nicht mehr verändert werden

 

2. Sondervorauszahlung zur USt

Tipp: Du gibst deine UStVA monatlich ab und die Zeit bis zum 10. des Folgemonats ist immer zu knapp? Dann kannst du beim Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen.

 

Anschließend darfst du deine UStVA einen Monat später, also zum 10. des Folge-Folgemonats abgeben und bezahlen. Zum Beispiel wäre dann die UStVA Januar nicht am 10.02., sondern spätestens am 10.03. abzugeben.  

Das Finanzamt erhält dafür 1/11 der Steuerzahlung, die du im Vorjahr in Summe aus deinen UStVAs bezahlt hast, als Sondervorauszahlung.

Mehr Informationen zu diesem Thema findest du in unserem Lexikonbeitrag Dauerfristverlängerung .

2.1. Buchungskonto anlegen

Falls du eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt beantragt hast, gehört die daraus entstandene Vorauszahlung der Umsatzsteuer auf folgendes Buchungskonto:

  • SKR 03: 1781 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11
  • SKR 04: 3830 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11

In sevDesk ist das entsprechende Buchungskonto noch nicht vorhanden und kann über eigenes Buchungskonto anlegen hinzugefügt werden. Wie das geht, zeigen wir dir im Hilfeartikel Buchungskonten anlegen.  

 

Hier siehst du unseren Vorschlag:

 

2.2 Buchung der Sondervorauszahlung für die Zahlung ans Finanzamt

Für die Erfassung der Sondervorauszahlung haben wir für dich folgenden Vorschlag: 

Lieferant (A): wähle dein Betriebs-Finanzamt als Kontakt aus

Kategorie (B): als Buchungskonto wählst du dein selbst angelegtes Buchungskonto 1781 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11 aus

Umsatsteuer (C): den Umsatzsteuer-Satz änderst du manuell auf Ohne Steuer 0 % ab

 

2.3 Abzug der Sondervorauszahlung in der letzten UStVA

Die Sondervorauszahlung darfst du dir am Ende eines Kalenderjahres, also in deiner UStVA Dezember bzw. viertes Quartal zurückholen.

In der UStVA wird diese dann in der Feldnummer 39 gemeldet und als Abzug berücksichtigt:

 

Beachte! Aktuell lässt sich dies nicht aus deinem sevDesk Account heraus melden.

Damit du an den Abzug der Sondervorauszahlung in deiner letzten UStVA des Jahres denkst, empfehlen wir dir eine Erinnerung in sevDesk einzustellen.

Lege dir hierfür eine entsprechende Aufgabe an. Wie das geht, zeigen wir dir im Hilfeartikel Aufgaben erstellen.

Die Erstattung der Sondervorauszahlung buchst du anschließend als Einnahme mit den Angaben, wie in Punkt 2.2 erläutert.

 

3. Einkommensteuer

Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine private Steuer. Aus diesem Grund ist sie weder in deiner EÜR- noch in deiner GuV-Auswertung enthalten. 

Sowohl die Zahlung als auch die Erstattung aus deinem Einkommensteuerbescheid gehört auf folgendes Buchungskonto:

  • SKR 03: 1810 Einkommensteuer
  • SKR 04: 2150 Einkommensteuer

Du findest es in sevDesk in den Kategorien unter Steuer (A) und dann Einkommensteuer (B).

 

 

3.1 Buchung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer

Tipp: Wir empfehlen dir, die Vorauszahlung als Wiederkehrenden Beleg in sevDesk anzulegen. 

 

Der Wiederkehrende Beleg könnte so aussehen. Als Buchungskonto nimmst du Einkommensteuer und der Umsatzsteuersatz wird automatisch auf 0 % gesetzt.

 

4. Gewerbesteuer 

Die Gewerbesteuer stellt eine nicht abziehbare Betriebsausgabe dar (siehe § 4 Abs. 5b EStG) und darf daher den Gewinn, der versteuert wird, nicht mindern.

Die Buchung der Gewerbesteuer ist weder in deiner EÜR- noch in deiner GuV-Auswertung enthalten.

Beachte: Die GuV in sevDesk stellt den Gewinn vor Steuern dar. Handelsrechtlich wird die Gewerbesteuer zwar gebucht, gehört aber zum Gewinn nach Steuern, den dein Steuerberater für dich ermitteln sollte.

 

Die Gewerbesteuer wird auf folgendes Buchungskonto gebucht:

SKR 03: 4320 Gewerbesteuer

SKR 04: 7610 Gewerbesteuer

Du findest es in sevDesk in den Kategorien unter Steuer und dann Gewerbesteuer.

 

Die Buchung der Gewerbesteuer könnte demnach so aussehen. Als Belegnummer könnte man zum Beispiel die Bescheiddaten angeben oder die Buchungsnummer der Gemeinde.