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Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Hier erläutern wir die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und wie sich diese in sevdesk zusammensetzt

Heute aktualisiert

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Info:

Die Informationen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind ab der Zeitmarke 3:33 verfügbar.

Allgemein

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist das Resultat aller bezahlten Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Sie entspricht dem amtlich vorgegebenen Vordruck des Bundesfinanzministeriums und ist mit den jeweiligen Feldnummern versehen.

Tipp:

Je nachdem, was du in den Einstellungen im Bereich Unternehmen definiert hast, steht dir die Auswahl EÜR oder GUV zur Verfügung. Ein Wechsel im Bereich Auswertungen steht nicht zur Verfügung.

Wann werden meine Dokumente in der EÜR gewertet?

Rechnungen und Belege werden anhand des Zahldatums in deiner EÜR berücksichtigt. Es wird erst dann eingerechnet, wenn dein Kunde die fälligen Rechnungen tatsächlich bezahlt hat bzw. du deine Belege bezahlt hast. Das Rechnungsdatum ist nicht ausschlaggebend. Das nennt man Zu- und Abflussprinzip.

Hinweis:

Damit deine Dokumente in deiner sevdesk-EÜR gewertet werden, musst du diese immer als bezahlt markieren und mit deinem Bankkonto oder einem Verrechnungskonto verknüpfen.

In nur wenigen Fällen darf vom Zu- und Abflussprinzip abgewichen werden:

  • Regelmäßig fällige Ein- und Auszahlungen: Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (z.B. Miete, Telefon, Zinsen, Versicherungen), die innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Geschäftsjahresende gezahlt werden, werden dem Jahr zugeordnet, in dem die Ausgabe wirtschaftlich entstanden ist (siehe unseren Hilfeartikel 10‑Tage‑Regelung (EÜR)).

  • Kreditkartenzahlung: Bei Kreditkartenzahlungen gilt der Kaufzeitpunkt als Geldabfluss. Das bedeutet: Einkäufe im Dezember müssen noch im Dezember als Aufwendungen erfasst werden – auch wenn die Kreditkartenabrechnung erst im Januar vom Konto abgebucht wird.

  • Abschreibungen: Bei Abschreibungen ist der Lieferzeitpunkt entscheidend: Wird ein Wirtschaftsgut (z. B. ein PKW) noch vor Jahresende geliefert, kann die Abschreibung bereits im alten Jahr anteilig erfolgen, auch wenn die Rechnung erst im Januar bezahlt wird.

Woher weiß ich, ob ich eine EÜR machen muss?

Du machst eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), wenn du deinen Gewinn nicht durch eine GuV und Bilanz, sondern nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelst. Das ist typischerweise der Fall, wenn:

  • du Freiberufler bist: Du ermittelst deinen Gewinn in der Regel mit der EÜR, solange du nicht freiwillig eine Bilanz machst.

  • du ein gewerbliches Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft hast, aber nicht im Handelsregister eingetragen bist. Dann darfst du die EÜR nutzen, solange du bestimmte Grenzen nicht überschreitest:

Umsatz

im Jahr liegt höchstens bei 800.000 €

Gewinn

im Jahr liegt höchstens bei 80.000 €

Überschreitest du mindestens eine dieser Grenzen (also Umsatz oder Gewinn),
kann dich das Finanzamt ab dem folgenden Jahr zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichten. Bleibst du darunter, kannst du deinen Gewinn mit der EÜR ermitteln.

Keine EÜR machst du, wenn:

  • du eine Kapitalgesellschaft führst (z.B. GmbH oder UG) – hier ist immer eine Bilanz vorgeschrieben.

  • das Finanzamt dich wegen hoher Umsätze/Gewinne bereits zur Bilanzierung verpflichtet hat.

Hinweis:

Ob du im Einzelfall eine EÜR machen darfst oder eine Bilanz erstellen musst, solltest du im Zweifel immer mit deinem Steuerberater klären.

Tipp:

Diese Einstellung zur Besteuerungsart findest du in sevdesk unter Unternehmen, Buchhaltung & Steuer.

Weitere allgemeine Informationen rund um die Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuerjahreserklärung kannst du in den folgenden Ratgeberbeiträgen lesen:

1. EÜR in sevdesk ansehen

Im Bereich Steuern findest du die EÜR als Übersicht. Hier findest du alle Punkte, die in deiner Einnahme-Überschuss-Rechnung berücksichtigt werden können. Um deine Einnahme-Überschuss-Rechnung zu befüllen, dienen deine erstellten Rechnungen, Einnahmen und Ausgaben sowie Abschreibungen, Privateinlagen und -auslagen usw. als Grundlage. Wichtig hierbei ist: Egal welches Dokument, du musst es immer als bezahlt markieren, damit es in der EÜR in sevdesk gewertet wird Das bedeutet, sevdesk errechnet die Werte automatisch anhand deiner Dokumente - du musst keine Werte eigenständig eintragen.

Tipp:

Wenn du Abweichungen von deinen Einnahmen und Ausgaben zur EÜR hast, kontrolliere zuerst, ob du die Dokumente in sevdesk als bezahlt markiert hast.

Du kannst die Werte kontrollieren, indem du auf eine Zeile, die einen Wert anzeigt, draufklickst.

Danach öffnet sich rechts ein weiteres Fenster, in dem alle Rechnungen, die diesen Zeitraum betreffen, ersichtlich sind. Du kannst in dieser Ansicht auch nochmals auf die Rechnung klicken, sodass sie sich öffnet.

Aufbau der Übersicht

  • (1) Hier kannst du den Auswertungszeitraum für deine EÜR auf monatlich, vierteljährlich, jährlich oder auf einen bestimmten Tag sowie das Jahr einstellen.

  • (2) Du kannst den eingestellten Zeitraum deiner EÜR als PDF herunterladen. Über den Filter kannst du ungebuchte Kategorien aus der EÜR (3) ein- oder ausblenden.

  • (4) Du findest hier alle Betriebseinnahmen, die du in sevdesk erstellt hast. Über das Symbol ⟩ kannst du weitere Positionen aufklappen, die unter dem übergeordneten Bereich gegliedert sind.

  • (5) Alle Betriebsausgaben werden unter diesem Bereich gewertet

  • (6) Bei der Position Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust wird entweder dein Gewinn oder Verlust angezeigt, den du versteuern musst.

  • (7) Unter Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen fließen deine Privateinlagen und -entnahmen ein. Diese werden nicht bei deinem Gewinn berücksichtigt, sondern nur als Information gemeldet. Mehr dazu findest du hier.

  • (8) Die EÜR in sevdesk ist nach dem offiziellen Formular programmiert, daher findest du die Zeile genauso wie wenn du die EÜR in Elster einträgst.

Tipp:

Die EÜR-Zeilen sind mit den Nummern aus dem offiziellen EÜR-Formular des Bundesfinanzministeriums versehen. So kannst du die Werte 1:1 übertragen.

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